WEGs sind fürs Laubfegen verantwortlich
Haftung und Kontrollpflicht
WEGs können das Laubfegen in Eigenregie organisieren, um Kosten zu sparen – dies kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen, kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Die Alternative: Die WEG beauftragt einen Dienstleister damit, das Laub zu kehren. Aber aufgepasst: Auch mit der Übertragung der Aufgabe auf Externe sind die Wohnungseigentümer nicht von ihrer Haftung befreit. Sie müssen den Dienstleister überwachen und zumindest stichprobenartig kontrollieren. Denn die WEG muss für einen Schaden weiterhin einstehen, falls ein/e Verletzte/r diesen nicht vom Dienstleister ersetzt bekommt, weil dieser nicht ausreichend versichert ist. Achten Sie bei der Auswahl eines Reinigungsunternehmens darauf, dass dieses eine ausreichende Haftpflichtversicherung hat.
Weitere Tipps für Wohnungseigentümer:
- Eigentümer sollten ein Protokoll führen, wenn mögliche Versäumnisse des Dienstleisters zu beobachten sind.
- Falls der Dienstleister nicht korrekt arbeitet, sollte man dies der Verwaltung melden, die ihn abmahnen und notfalls wechseln soll. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es empfehlenswert, im Zweifel selbst Laub zu entfernen, um Unfällen vorzubeugen.
Quelle: Wohnen im Eigentum (WiE), Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer
Weiterführende Links:
https://www.wohnen-im-eigentum.de/beratung/telefonauskuenfte