Thüringen erhöht Grunderwerbsteuer: Bauen kann in Deutschland nicht billiger werden
Wie der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen berichtet, haben die Länder nach Schätzungen des Bundesfinanzministerium im Jahr 2016 mehr als zwölf Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer eingenommen. Das ist doppelt so viel wie noch vor fünf Jahren. Und ein Ende des Steuererhöhungswettlaufs ist nicht in Sicht: Zum 1. Januar 2017 hat Thüringen die Grunderwerbsteuer von fünf auf 6,5 Prozent erhöht.
27 Steuerhöhungen in zehn Jahren
Seit der Förderalismusreform 2006 sind die Bundesländer berechtigt, die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Seither haben sich die Länder diese Steuer zur lukrativen Einahmequelle ausgebaut. Vor der Föderalismusreform betrug der Steuersatz bundeseinheitlich 3,5 Prozent. Heute gilt dieser Steuersatz nur noch in Bayern und Sachsen.
Nach Angaben des Steuerzahler-Bundes liegt der Steuersatz in vier Bundesländern (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein) bei 4,5 Prozent und hat sich damit seit dem Jahr 2006 beinahe verdoppelt. Berlin und Hessen kassieren 6 Prozent vom Kaufpreis einer Immobilie. Sieben Länder haben den Steuersatz auf 5 Prozent erhöht. Der durchschnittliche Steuersatz lag vor der jüngsten Erhöhung in Thüringen nach Angaben des Steuerzahler-Bundes bei 5,3 Prozent, das entspreche einem Anstieg um mehr als 51 Prozent seit 2006. Die Länderkassen profitierten derzeit doppelt: Zum einen durch die Steuererhöhnungen, zum anderen durch die steigenden Preise für Wohnimmobilien (2015 durchschnittlich um 6 Prozent).
Normalverdiener können sich Wohneigentum nicht mehr leisten
Die steigende Grunderwerbsteuer wird nach Ansicht des Steuerzahlerbundes zunehmend zu einem Hindernis für die Bildung von Wohneigentum durch Normalverdiener. Sie werden im Verhältnis zu ihrem verfügbaren Einkommen überproportional belastet. Wird beispielsweise eine Eigentumswohnung im Wert von 250.000 Euro gekauft, beträgt bei einem Steuersatz von 5 Prozent die Grunderwerbsteuer 12.500 Euro. Eine Steuerschuld in dieser Höhe entspreche bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro einer Belastung von 42 Prozent; bei einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro beträgt die Belastung lediglich 16 Prozent.
Infografik: Die Entwicklung der Grunderwerbsteuer in den letzten 10 Jahren