Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter zum Thema Brandschutz?
Das Institut forsa hat im Auftrag von DEKRA repräsentativ bundesweit 300 Entscheider aus Arbeitsschutz oder Personal in Unternehmen zwischen zehn und 500 Mitarbeitern befragt. In 14 Prozent der befragten Unternehmen unterbleibt die Brandschutz-Unterweisung komplett. In weiteren 14 Prozent der Betriebe finden diese Maßnahmen nicht regelmäßig statt.
Dabei müssen alle Mitarbeiter wissen, wie sie Bränden vorbeugen, wie sie sich bei einem Feuer zu verhalten haben und wo sich die lebensrettenden Fluchtwege im Gebäude befinden.
Das gehört zu einer Unterweisung
Zur Unterweisung gehört das richtige Verhalten im Brandfall wie Alarmierung, Brandbekämpfung und Evakuierung. Auch auf die Vorbeugung gegen Brände muss der Arbeitgeber hinweisen: beispielsweise Gefahren durch Elektrogeräte, Kerzen in Büros oder die Funktionsweise von Brandschutztüren.
Unterlässt ein Arbeitgeber die Brandschutz-Unterweisung, verstößt er im Übrigen gegen das Gesetz (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; § 4 DGUV Vorschrift 1).
Der neue DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2018/2019 zeigt Potenziale im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf. Schwerpunkte des Reports sind zentrale Elemente wie die Gefährdungsbeurteilung, insbesondere die psychische Gefährdungsbeurteilung, sowie Unterweisungspflichten. Er steht zum Download bereit auf der Website der DEKRA.
TIPP: Lesen Sie das Sonderheft Vorbeugender Brandschutz
mit den Rubriken Baulicher Brandschutz, Technischer Brandschutz (Anlagentechnik), Organisatorischer Brandschutz (Brandschutz-Management) und Praxiswissen
Weiterführende Links:
https://www.dekra.de/de/fluchtweg-unbekannt/