Internetlösung für Ferienobjekte

[Update]: Sicheres WLAN für eine Ferienwohnung einrichten

Vermieter von Ferienwohnungen möchten ihren Gästen den besten Service bieten – heutzutage beinhaltet dies stets einen Internetzugang. In Deutschland galt bis vor kurzem die umstrittene Störerhaftung, wonach Vermieter für die Verstöße von Feriengästen verantwortlich gemacht werden können. Ein kostenloses eBook erklärt, wie eine sichere Internetlösung für Ferienwohnungen aussieht.

Ratgeber von abmahnung.org: WLAN für eine Ferienwohnung einrichten - Schritt für Schritt Anleitung und Checkliste.
Ratgeber von abmahnung.org: WLAN für eine Ferienwohnung einrichten - Schritt für Schritt Anleitung und Checkliste.

Zwischenzeitlich hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit dem Thema Störerhaftung befasst und entschieden, dass eine solche für Anbieter von offenem WLAN und sogenannten HotSpots nicht mehr besteht (BGH, 26.07.2018, Az.: I ZR 64/17). Inwieweit dies auf private, nicht-öffentliche WLAN-Anschlüsse angewendet werden kann, ist derzeit jedoch noch nicht eindeutig geklärt. Anbieter von Ferienwohnungen sollten weiterhin darauf achten, wie der Internetzugang eingerichtet ist. 

Die richtige Einrichtung des Internetzugangs

Mit einer Verschlüsselung des Zugangs in Form eines Passworts kann verhindert werden, dass Unbefugte diesen benutzen. Mit einer Nutzungsvereinbarung ist die Nutzung des WLAN-Zugangs beispielsweise an bestimmte Bedingungen geknüpft und mit einer Unterschrift erklären sich Feriengäste mit diesen einverstanden. Erst bei einer Einwilligung erhalten sie das Passwort für den WLAN-Zugang.

Welche Elemente eine Nutzungsvereinbarung enthalten muss, was bei Erhalt einer Filesharing-Abmahnung zu tun ist, welche Alternativen es gibt und weitere umfangreiche Informationen zum Thema WLAN in Ferienwohnungen und zur Störerhaftung erfahren Sie im eBook.

Das eBook des Portals Abmahnung.org bietet Hintergrundinformationen zur rechtlichen Lage sowie Schritt für Schritt Anleitungen zur Sicherung Ihres Routers, kostenlose Muster und eine Checkliste, welche alle wichtigen Punkte zusammenfasst.

Auf Seite 2 lesen Sie:

Vermietung von Ferienwohnungen – Aktuelle Gesetzeslage

Vermietung von Ferienwohnungen – Aktuelle Gesetzeslage (Stand: Feb 2018)

Fast überall gilt: Wohnraum ist knapp und teuer. Vor allem in Großstädten und in für Touristen attraktiven Gebieten mangelt es an geeigneten und bezahlbaren Unterkünften. Durch das Vermieten von Ferienwohnungen können Vermieter sich etwas dazuverdienen und den Touristen eine günstige und wohnliche Unterkunft zur Verfügung stellen. Dabei gilt, dass ein Mieter, der seine Wohnung für kurze Zeit untervermieten will, eine Genehmigung seines Vermieters einholen muss. Tut er das ohne Genehmigung, kann die fristlose Kündigung drohen.

Mieter und Wohnungseigentümer dürfen ihre Wohnung während eines Urlaubs oder eines Auslandsaufenthalts für eine vorübergehende, vorher festgelegte Dauer untervermieten. Sie darf nicht wiederkehrend für bestimmte Wochentage oder für bestimmte Wochen des Jahres untervermietet werden. Bei der Vermietung darf die ortsübliche Miete nicht überschritten werden. Es ist außerdem erlaubt, Wohnungen für Urlaubszwecke zu tauschen. Vermietet werden darf beispielsweise an Touristen, Praktikanten, Au-pairs oder Arbeitnehmer, die für eine begrenzte Dauer in eine andere Stadt entsandt wurden.

Zweckentfremdungsgesetz – Was ist das und wo gilt es?

Da die Vermietung von Wohnräumen an Feriengäste in den letzten Jahren stark zugenommen hat, gibt es in einigen deutschen Großstädten das Zweckentfremdungsgesetz. Dazu gehören die beliebtesten deutschen Touristenstädte Berlin, Hamburg und München. Durch dieses Gesetz wird die Vermietung durch genaue, strenge Vorschriften geregelt. Ein einheitliches Gesetz, das bundesweit angewendet werden kann, gibt es hierbei aber nicht. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Mietwohnungsmarkt zu schützen.

Das Zweckentfremdungsgesetz regelt sowohl für Mieter als auch für Wohnungseigentümer die Nutzung von Wohnräumen. Wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird, drohen Sanktionen in Form von Bußgeldern.

Berlin und das Zweckentfremdungsgesetz

In Berlin sind die Regeln zur Untervermietung besonders streng. Hier gilt beispielsweise, dass eine Wohnung nicht mehr vollständig vermietet werden darf. Der Eigentümer einer Wohnung darf nur untervermieten, wenn er selbst in dieser lebt und nicht die gesamte Wohnfläche vermietet wird. Hierbei gilt, dass nicht mehr als die Hälfte der Gesamtfläche der Wohnung vermietet werden darf.

Wohnungseigentümer können in Berlin ihre Wohnung für bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung an Touristen vermieten. Bei längerer Dauer muss eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Das Bezirksamt muss aber in jedem Fall darüber informiert werden. Für Mieter gilt weiterhin, dass diese für die Untervermietung eine Genehmigung benötigen. (Stand: Februar 2018)

Lesen Sie auch:
Wohnungsvermietung an Touristen bleibt schwieriges Terrain
Vorsicht bei Vermietung an Touristen
Vermieter-Berufsfreiheit kontra Zweckentfremdungsverbotsgesetz

 

Weiterführende Links:
www.abmahnung.org

Printer Friendly, PDF & Email
5.6.2024
Die Gegenstände, die ein Vermieter mitvermietet, beispielsweise bei einer möblierten Wohnung, sind Eigentum der Vermieterseite. Kommt es zu Schäden dieser Sachen, zum Beispiel durch ein Unwetter und...
13.9.2024
Mietendeckel für ganz Deutschland?
Der Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der FPD-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung zeigt, dass die Einführung eines bundesweiten...
28.5.2024
IVV-Serie: Zukunft der Berufsausbildung (Teil 1)
Der Kampf um die besten Köpfe hat auch in der Wohnungswirtschaft längst begonnen. In einer Serie möchte die IVV anhand von Beispielen aus den Unternehmen darstellen, mit welchen Benefits und...
7.6.2024
IVV-Serie: Zukunft der Berufsausbildung (Teil 3)
Der Kampf um die besten Köpfe hat auch in der Wohnungswirtschaft längst begonnen. In einer Serie stellt die IVV anhand von Beispielen dar, mit welchen Benefits und Karrieremöglichkeiten die...
29.1.2026
Wegweisendes BGH-Urteil
Mehr als das Doppelte seiner eigenen Nettokaltmiete verlangte ein Mieter für seine Wohnung während eines längeren Auslandsaufenthalts und bekam das von seinen Untermietern auch. Für den Vermieter war...
24.7.2024
Rettungstaugliche Fenster
Ein barockes Fachwerkhaus, erbaut im Jahre 1674, musste brandschutztauglich gemacht und an moderne Wohnansprüche angepasst werden. Die Sanierung gelang der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft...