Zweckentfremdung: Auch Vermietung gegen wöchentliche Pauschale fällt darunter

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass auch das sogenannte "Dänische Ferienmodell" dem Berliner Zweck­entfremdungs­verbot-Gesetz (ZwVbG) unterfällt. Aktenzeichen: VG 6 K 125.16 und VG 6 K 144.16, Urteil vom 14.12.2016.

Das "Dänisches Ferienmodell" hat keine Zweckentfremdungsgenehmigung bekommen. FOTO: PIXELIO/PeeF
Das "Dänisches Ferienmodell" hat keine Zweckentfremdungsgenehmigung bekommen. FOTO: PIXELIO/PeeF

Seite Ende 2013 gilt in Berlin ein grundsätzliches Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Bei einem überwiegenden privaten Interesse kann eine Zweckentfremdungsgenehmigung nach dem ZwVbG ausnahmsweise  erteilt werden.

Im zugrunde liegenden Fall klagten eine dänische Gewerkschaft und der Ferienfonds einer dänischen Kommune und verlangten Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung.

Die Kläger erwarben aus Mitgliedsbeiträgen bzw. Urlaubsgeldern, die nach dänischem Recht vom Arbeitgeber eingezahlt wurden, Ferienimmobilien u.a. in Berlin. Diese sollten  Mitgliedern und Mitarbeitern der Kommune gegen eine Wochenpauschale überlassen werden. Nach ihrer Auffassung würde damit keine Vermietung - und deshalb keine Zweckentfremdung - vorliegen. Die Wohnungen würden lediglich einem begstimmten Nutzerkreis ohne Gegenleistung überlassen werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin folgte der Ansicht der Kläger nicht
Das Verwaltungsgericht Berlin ist der Meinung, dass sehr wohl eine entgeltliche Vermietung vorliege. Auch die Überlassung einer Ferienwohnung für Urlaubsaufenthalte gegen eine Wochenpauschale könne man nicht anders betrachten. Also stelle auch eine diese Art der Vermietung eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar.

Ungeachtet der Sonderregelung für Gewerkschaften und ähnliche Institutionen in der ZwVbVO müsse das nach dem Gesetz erforderliche vorrangige öffentliche oder schutzwürdige private Interesse an der zweckfremden Nutzung bestehen. Hieran fehle es hier. Dies verstoße auch nicht gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot, da die Erteilung der Genehmigung unabhängig von dem Ort des Sitzes der Kläger zu beurteilen sei.

Die erforderliche Genehmigung könnten die Kläger nicht beanspruchen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin

UPDATE (05.11.21): Berlin verschärft die Regeln und erschwert die Zweckentfremung von Wohnungen

Anbieter von Ferienwohnungen sollen bei Vermietungsinseraten (auch und insbesondere auf Online-Portalen) eine gut sichtbare Registrierungsnummer angeben. Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss mit Geldbußen von bis zu 250.000 Euro rechnen. Das gilt laut dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) seit dem 1.November 2021.

Lesen Sie auch:
Wohnungsvermietung an Touristen bleibt schwieriges Terrain
Vorsicht bei Vermietung an Touristen
Vermieter-Berufsfreiheit kontra Zweckentfremdungsverbotsgesetz
>> UPDATE: Zweckentfremdungsgesetz – Was gilt in welchem Bundesland

Kündigt der Mieter das Gewerbemietverhältnis, bittet er oft um Bestätigung der Kündigung. Die Kündigungsbestätigung ist im Interesse beider Vertragsparteien, also auch des Vermieters. Das Beendigungsdatum wird dann noch einmal ausdrücklich genannt. Dieses Muster...
Printer Friendly, PDF & Email
10.11.2023
Landschaftsschutzgebiet oder Baugrundstück?
Im Streit um den Bau eines Mehrfamilienhauses in Herne hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden: Die Klage des BUND gegen die Baugenehmigung wurde abgewiesen. Dabei ging es...
15.10.2024
Barrierefreiheit
Im vorliegenden Fall hatte ein im Rollstuhl sitzender Mieter vom Vermieter die Zustimmung zum Einbau einer Rampe verlangt. Die Vermieterin verweigerte diese. Im Berufungsverfahren sprach das Gericht...
24.3.2025
Der Umgang mit Schmutz und Müll in Wohnanlagen, insbesondere mit der Mülltrennung und Abfallbeseitigung sorgt immer wieder für Streit zwischen Bewohnern und Vermietern oder Eigentümern. Dieser Artikel...
8.12.2023
Baupolitische Halbzeitbilanz der Ampel „mangelhaft“
Zur Mitte der Legislaturperiode stellen der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Mieterbund der Regierung ein schlechtes Zeugnis in der Wohnungsbaupolitik aus. Zur Lösung der Wohnungskrise...
10.3.2026
Miet- und WEG-Recht
In Miet- und Eigentumswohnungen gibt es häufig wenig Abstellflächen. Da scheint sich die Garage als Stauraum für Möbel oder Hausrat anzubieten. Doch Vorsicht: Kartons statt PKW könnte eine rechtlich...
18.8.2023
IG BAU beruft sich auf Zahlen des Pestel-Instituts
Nach Einschätzung der IG Bau könnten 9,4 Millionen Wohnungen in Deutschland bei der Sanierung zu Asbest-Fallen werden. Die Gewerkschaft fordert ein staatliches Maßnahmenpaket gegen die drohende...