Täuschungsmanöver des Mieters bei Zwangsräumung

Gericht: AG
Urteil vom: 19.01.2012
Aktenzeichen: 2 M 20506/12
Stadt: Augsburg

1106
Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Täuscht der Mieter den Gerichtsvollzieher über ihm angeblich zustehenden Vollstreckungsschutz, braucht die vorgeschriebene Räumungsfrist nicht mehr eingehalten zu werden.

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