Kein Ausschluss von Eigentümerversammlung bei Hausgeldverzug

Gericht: BGH
Urteil vom: 10.10.2010
Aktenzeichen: V ZR 60/10

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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1. Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden. Ebensowenig kann ihm das Stimmrecht entzogen werden. 2. Bei schwerwiegenden Mängeln der Beschlussfassung sind die Beschlüsse auch dann ungültig, wenn sich der Beschlussmangel im Einzelfall nicht auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat.

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