Regressansprüche der Versicherung

Gericht: OLG
Urteil vom: 10.12.2009
Aktenzeichen: 10 U 88/09
Stadt: Düsseldorf

1106
Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Grobe Fahrlässigkeit setzt nicht nur einen objektiven Verstoß gegen Sorgfaltspflichten voraus, sondern auch ein unentschuldbares Fehlverhalten.

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