Haftung des Verwalters für fehlerhafte Handwerkeraufträge

Gericht: AG
Urteil vom: 03.03.2015
Aktenzeichen: 512 C 53/14
Stadt: Dortmund

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Vergabe von Handwerkeraufträgen muss den genauen Umfang der Arbeiten beschreiben.

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