Maßnahmen sind zu dulden

1167
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com

Grundsätzlich sind Modernisierungsmaßnahmen vom Mieter zu dulden. Somit ist dem Vermieter zu diesem Zweck Zugang zur Wohnung zu gewähren. Verweigert der Mieter den Zugang, so kann der Vermieter den Zutritt notfalls gerichtlich erstreiten.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Maßnahmen sind zu dulden
11.11.2024
Unwirksame Kündigung
Möchten Sie als Vermieter:in eine Wohnung umfangreich modernisieren lassen, müssen Sie genau darauf achten, wie Sie eine Duldungspflicht gestalten. Wenn der Mietende die Maßnahmen duldet, dürfen Sie...
29.1.2026
Erleichterung bei Gebäudeinvestitionen geplant
Das Bundesfinanzministerium will die steuerliche Behandlung von Gebäudeinvestitionen präzisieren. Insbesondere zwischen Ausgaben, die dem Erhalt der Immobilie dienen, und Herstellungs- beziehungsweise...
26.7.2024
Heizungsmodernisierung im Bestand
Vier Zeilenbauten der späten 1960er-Jahre in Aachen Mitte waren reif für eine umfassende energetische Sanierung. Dabei wurden auch die atmosphärischen Gas-Heizkessel durch Hybridheizungen mit...
27.10.2025
Hydraulischer Abgleich leicht gemacht
Eine kleine Investition mit großer Wirkung: Smarte Thermostate von KALO schaffen den gesetzlich vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten in...
5.11.2024
Initiative Wohnen.2050 teilt Recycling-Erfahrungen
In Teil 1 unserer Serie hatten wir die Pioniergruppe Kreislaufwirtschaft der Initiative Wohnen.2050 (IW.2050) vorgestellt. Nun folgen zwei Beispiele, die Herangehensweise und praktische Umsetzung...
1.8.2024
WEG-Recht
Wie oft sind Wohneigentümer schon in Ihre Verwaltung gestolpert und haben einen barrierefreien Zugang zur Wohnanlage gefordert? Im WEG-Recht müssen sich Immobilienverwalter gut auskennen. Gut zu...