23. Oktober 2009, 11:30 Uhr
Behinderten Empfängern von Arbeitslosengeld II darf nicht einfach der Mietzuschuss gekürzt werden. Verlangt die Behörde den Umzug in eine kleinere Wohnung, muss genug Zeit bleiben, eine geeignete Bleibe zu finden. Im hier verhandelten Fall hatte die Sozialverwaltung einer allein erziehenden blinden Mutter die Zuschüsse für die Miete gekürzt. Die Frau ging vor Gericht. Sie hatte sich zu dem Zeitpunkt bereits bei einigen Wohnungsbaugesellschaften als wohnungssuchend gemeldet. Die Richter gaben ihr Recht: Sie habe vorerst weiter ein Recht auf Zahlung des Mietzuschusses für die größere Wohnung, müsse sich aber um eine kostengünstigere Unterkunft bemühen und dies auch dokumentieren.
Redaktion (allg.)
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Artikel Behindertenzuschuss
4.3.2024
NHW stellt sozialen Initiativen Mietwohnungen zur Verfügung










