Beschluss über Kostenverteilung

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Ein Wohnungseigentümerbeschluss, der die Kosten für die Instandsetzung von Fenstern im Bereich der Wohnungen abweichend vom vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel auch zukünftig dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt, ist nichtig.

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