26. Oktober 2009, 13:27 Uhr
Ein Wohnungseigentümerbeschluss, der die Kosten für die Instandsetzung von Fenstern im Bereich der Wohnungen abweichend vom vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel auch zukünftig dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt, ist nichtig.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Beschluss über Kostenverteilung
22.5.2025
BGH-Urteil zur Jahresabrechnung:










