27. Oktober 2009, 14:47 Uhr
Die Kosten eines mit dem Müllmanagement beauftragten Unternehmens sind nur dann als Betriebskosten umlagefähig, wenn der Vermieter nachweist, dass die Einschaltung des Unternehmens zur Kosteneinsparung notwendig gewesen ist.
Redaktion (allg.)
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