29. Oktober 2009, 11:45 Uhr
Ein Schornsteinfeger, der sich als Bezirksmeister verpflichtet hat, den Leuten regelmäßig aufs Dach zu steigen und deren Feuerstätten zu überprüfen, muss zumindest letzteres persönlich erledigen. Überlässt er die Feuerstättenschau dagegen einem Gesellen oder anderen Mitarbeitern, kann ihn die zuständige Aufsichtsbehörde mit mehreren tausend Euro Warngeld belangen. Zwar kann der Meister die Kehr- und anderen Überprüfungsarbeiten „weiterreichen“, die Feuerstättenschau muss er dagegen immer selbst vornehmen, entschied das Gericht.
Redaktion (allg.)
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