Die „Schwarze Zunft“ will künftig Wärmepumpen überprüfen
Das Schornsteinfegerhandwerk hat sich in seiner langen Geschichte stets an neue technische Herausforderungen angepasst, ohne die Kernkompetenzen aus den Augen zu verlieren. Seit Jahrzehnten stehen die „Schwarzen“ für Sicherheit, Brand- und Umweltschutz sowie Energieeffizienz – Werte, die heute relevanter sind, denn je. Gerade in einer Zeit des Wandels, in der fossile Brennstoffe zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt werden, ist es für das Schornsteinfegerhandwerk nach eigenen Angaben essenziell, nicht nur mitzuhalten, sondern aktiv an der Gestaltung des Heizungsmarktes teilzunehmen. Dabei geht es den Verantwortlichen im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (Zentralinnungsverband ZIV) nicht nur um den Erhalt bisheriger Tätigkeitsbereiche, sondern auch um die Erweiterung der Fachgebiete im Sinne der Energiewende. Denn: Gemäß GEG § 60a Abs. 1 Satz 1 gibt es für Betreiber einer Wärmepumpe eine Betriebsprüfungspflicht in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten. Der Schwerpunkt dieser Regelung liegt in der Erschließung von Optimierungs- und Effizienzpotenzialen, die sich nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe nach der ersten Heizperiode spätestens jedoch nach zwei Jahren ergeben. Daran sollten Gebäudeeigentümer ein wirtschaftliches Interesse haben, auch wenn keine staatliche Stelle kontrolliert, ob man der Prüfungspflicht nachgekommen ist.
Im GEG § 60a Absatz (4) werden in diesem Zusammenhang die Fachkundigen aufgezählt, die hierzu befugt sind. Das Schornsteinfegerhandwerk gehört neben dem SHK-Fachhandwerk und anderen Gewerken zu den Berufsgruppen, die an Wärmepumpen tätig werden dürfen.
Trotzdem verschafft diese gesetzliche Regelung den Schornsteinfegern die Möglichkeit, sich intensiv mit der Wärmepumpentechnik auseinanderzusetzen und das Fachwissen weiter aufzubauen. Das zeigt sich auch in den Qualifikationslehrgängen: „Betriebsprüfung an Wärmepumpen“ zur Erreichung der Sachkunde gemäß §60 GEG, die bundesweit in den Ausbildungsstätten des Schornsteinfegerhandwerks angeboten werden. Zu diesem Zweck hat der Zentralinnungsverband etwa 30 Unterweiser ausgebildet, die Schulungen mit allen Leistungen zur Abdeckung des Anforderungskatalogs gemäß VDI 4645-1 vornehmen. Darüber hinaus ist die Wärmepumpe seit Ende 2022 fester Bestandteil der Berufsausbildung. Neben der Einbindung in die überbetrieblichen Schulungen ist die Technologie im Februar 2025 auch in die Ausbildungsordnung des Schornsteinfegerhandwerks integriert worden.
Es ist also absehbar, dass die Zunft sich diesem Tätigkeitsbereich in Zukunft verstärkt widmen wird, um die Kollegen als qualifizierte Experten für die Überprüfung und Beratung von Wärmepumpenanlagen in Position zu bringen. Man versteht sich dabei als Partner von TGA-Fachplanern und dem SHK-Handwerk. Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang der Grundsatz, der schon mit der Umsetzung der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) einherging: Wer überprüft, soll nicht installieren, und wer installiert, darf nicht überprüfen.
Neutrale Beratung ist gefragt
Die Wärmepumpe ist für viele Hausbesitzer noch ein relativ unbekanntes Heizungssystem. Eine neutrale Betrachtung der baulichen Gegebenheiten, der vorhandenen Wärmequellen und des individuellen Heizbedarfs tragen dazu bei, spätere Fehlentscheidungen zu vermeiden. Eine gut geplante Wärmepumpe entfaltet ihr volles Potenzial schließlich erst dann, wenn das Wärmesystem optimal darauf abgestimmt ist. Hier können Schornsteinfeger mit ihrer Erfahrung aus der Gebäudeenergieberatung gezielt unterstützen (und bestenfalls die Tür für das SHK-Fachhandwerk öffnen) – sei es bei der Begutachtung der Gebäudehülle einschließlich Wärmedämmung, dem hydraulischen Abgleich oder der Analyse des Betriebsverhaltens.
Ein wesentlicher Vorteil des Schornsteinfegerhandwerks liegt auch hier in der neutralen Position, die eine unabhängige Beratung ermöglicht und sich an den individuellen Gegebenheiten sowie Bedürfnissen vor Ort orientiert. Der Schornsteinfeger versteht sich in diesem Sinne als Dienstleister, der dem Betreiber seine Expertise anbietet. Eine fachkundige Einschätzung des Wärmepumpenbetriebs ist schließlich auch nach der Installation vorteilhaft, um mögliche Defizite in der Einstellung der Geräte (hohe Vorlauftemperaturen) oder hinsichtlich der Wartung (Verschmutzungen am Verdichter) aufzuzeigen.
Während bei klassischen Heizsystemen der Brandschutz vor allem durch die Überprüfung der Abgasanlagen sichergestellt wurde, ergeben sich bei Wärmepumpen neue Herausforderungen – insbesondere durch die verwendeten Kältemittel. Diese sind in der Regel entweder brennbar oder toxisch. Ein unentdecktes Leck in der Kältemittel-Leitung kann nicht nur die Betriebssicherheit gefährden, sondern unter bestimmten Bedingungen auch ein Brand- und Gesundheitsrisiko darstellen. Auch hier sind regelmäßige Überprüfungen sinnvoll, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu treffen.
Fazit
Indem die „Schwarze Zunft“ ihre traditionellen Stärken im baulichen Brandschutz, der Betriebssicherheit sowie dem Immissionsschutz mit neuen Anforderungen verknüpft, sichern sie sich eine gewisse Relevanz in der Gebäudetechnik. Die bekennende Neuausrichtung hin zur Wärmepumpe ist nachvollziehbar – sie muss aber im Sinne aller Beteiligten nutzbringend sowie in Abstimmung mit den Betreibern erfolgen.
So sind Schornsteinfeger organisiert
Dieter Last

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