09. November 2009, 16:01 Uhr
Der Vermieter kann dem Mieter nicht generell verbieten, Dritten einen Wohnungsschlüssel auszuhändigen. Das Gericht bescheinigte dem Mieter, dass er den Wohnungsschlüssel durchaus seinen Freunden und Bekannten und selbst dem Postboten aushändigen dürfe. Das Gericht sah es daher als rechtswidrig an, dass der Vermieter nach Kenntnis von der Schlüsselweitergabe ein neues Schloss installieren ließ und die Kosten hierfür dem Mieter aufbürdete.
Redaktion (allg.)
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