12. November 2009, 09:10 Uhr
Ist in einem Geschäftsraummietvertrag eine Größe von ca. 87 qm angegeben, für die der Mieter eine bestimmte Miete zu zahlen hat, kann der Vermieter nicht eine erhöhte Miete mit der Begründung verlangen, die Mietfläche beträgt in Wahrheit 107 qm.
Redaktion (allg.)
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