16. November 2009, 14:44 Uhr
Auch Immobiliengeschäfte unter Familienangehörigen unterliegen der Steuerpflicht - besonders dann, wenn zunächst ein Teil des Kaufpreises gestundet und später mit einer selbstständigen Schenkung verrechnet wird. Dieser Teilbetrag stellt nach § 10 e I EStG für den Erwerber Anschaffungskosten dar. Laut Legaldefinition des § 255 I 1 HGB sind Anschaffungskosten Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Für den allgemeinen Anschaffungskosten-Begriff ist ein Abfließen der Aufwendungen nicht nötig. Auch das Entstehen einer Kaufpreisverbindlichkeit führt daher zu Anschaffungskosten: es liegt kein teilunentgeltlicher Erwerb vor.
Redaktion (allg.)
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Artikel Schenkung II
29.1.2026
Erleichterung bei Gebäudeinvestitionen geplant










