Schadstoffe wesentlich?

Behaupten Mieter eine erhebliche Belastung ihrer Wohnung mit krebserregenden Stoffen, verhalten sie sich widersprüchlich, wenn sie, statt die Wohnung fristlos mit ihrem Kleinkind zu verlassen, nur eine Mietminderung vornehmen.
 

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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
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Gericht: LG FRANKFURT/M.
Aktenzeichen: - 2-11 S 501/99

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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