04. Dezember 2009, 12:36 Uhr
Der Bruder einer Mieterin randalierte während eines Besuchs im Haus. Er trat Türen ein, bespuckte und bedrohte Mitbewohner. Die Vermieterin kündigte der Mieterin fristlos. Das Gericht jedoch erklärte dies für unwirksam. Zwar müsse sich die Frau das Verhalten des Bruders zurechnen lassen. Jeder fristlosen Kündigung wegen Verletzung der mietvertraglichen Pflichten müsse aber eine erfolglose Abmahnung vorausgehen. Es sei denn, die Abmahnung hat offensichtlich keinen Erfolg oder die sofortige Kündigung ist aus besonderen Gründen gerechtfertigt.
Redaktion (allg.)
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Artikel Mieterin hat einen Krawall-Bruder









