Kündigung wegen Zahlungsverzug

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Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
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Wurde Wohnraum gekündigt, weil der zahlungsunfähige Mieter über mehrere Monate hinweg keinen Mietzins zahlte, und erhebt der Vermieter Räumungsklage, kann er zugleich die künftig fällig werdende Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Wohnung einklagen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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