09. Dezember 2009, 15:37 Uhr
Hat der Verwalter einer neu gebauten Wohnungseigentumsanlage anderthalb Jahre keine Eigentümerversammlung einberufen, kann er selbst abberufen werden. Die Eigentümerversammlung muss mindestens einmal im Jahr tagen. Denn ohne die Beschlussfassung fehlen rechtliche Grundlagen für das Einziehen des Wohngeldes. Außerdem können Baumängel bei der neu gebauten Anlage nicht geltend gemacht werden.
Redaktion (allg.)
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