Schadenersatz = Werbungskosten?

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Muss der Bauherr einer Bauherrengemeinschaft an eine Miteigentümerin Schadenersatz leisten, handelt es sich um Anschaffungs- und nicht um Werbungskosten. Das gilt selbst dann, wenn der Bauherr auf Grund einer von allen anderen genehmigten Planänderung zu Lasten der Miteigentümerin eine größere Gewerbefläche erworben hat. Grund: Die Schadenersatzzahlung steht nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung.

Redaktion (allg.)

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Artikel Schadenersatz = Werbungskosten?
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