12. Januar 2010, 16:38 Uhr
Eigentümer können sich nicht ohne weiteres auf eine gleiche Beurteilung von Anbauten in der Eigentümerversammlung verlassen. So musste ein Wohnungsbesitzer eine auf seiner Terrasse errichtete Pergola wieder abbauen. Der Eigentümer hatte sich dagegen mit der Begründung gewehrt, anderen Inhabern sei das anbringen eines Katzennetzes gestattet worden. Das Gericht entschied aber, dass die optische Beeinträchtigung der Fassade durch die Pergola ungleich schwerer wiege.
Redaktion (allg.)
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