05. März 2010, 09:44 Uhr
Modernisierungsvorhaben muss der Vermieter rechtzeitig ankündigen. Spätestens drei Monate vor Baubeginn hat er die Mieter über die Maßnahmen und deren Umfang zu informieren. Versäumt er diese Frist, können sich die Bewohner dagegen erfolgreich wehren. Das Gericht gab einem Mieter Recht, der sich gegen die Einrüstung seines Hauses zur Wehr gesetzt hatte.
Redaktion (allg.)
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