Verspätete Ankündigung

1167
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

Modernisierungsvorhaben muss der Vermieter rechtzeitig ankündigen. Spätestens drei Monate vor Baubeginn hat er die Mieter über die Maßnahmen und deren Umfang zu informieren. Versäumt er diese Frist, können sich die Bewohner dagegen erfolgreich wehren. Das Gericht gab einem Mieter Recht, der sich gegen die Einrüstung seines Hauses zur Wehr gesetzt hatte.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Verspätete Ankündigung
5.11.2024
Ergebnisse VDIV-Branchenbarometer 2024 (Teil 2)
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den Klimaschutzzielen warten auf Immobilienverwaltungen neue Herausforderungen wie Heizungstausch und Anlagenoptimierung. Wie ist die Branche darauf vorbereitet...
21.10.2024
Büroorganisation
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 sind Unternehmen im B2B-Sektor verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Hiervon gibt es Ausnahmen, es gibt Anforderungen an Immobilienverwalter und es gibt Fristen...
11.11.2024
Unwirksame Kündigung
Möchten Sie als Vermieter:in eine Wohnung umfangreich modernisieren lassen, müssen Sie genau darauf achten, wie Sie eine Duldungspflicht gestalten. Wenn der Mietende die Maßnahmen duldet, dürfen Sie...
7.8.2025
Zwei Jahresbilanzen
Positive Ergebnisse trotz massiver Investitionen: Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen in Hamburg und Frankfurt (Oder) legen in schwierigen Zeiten starke Bilanzen für das Jahr 2024 vor.
29.2.2024
Wenn Vermieter:innen die Miete nach einer durchgeführten Modernisierung erhöhen möchten, sollten sie dieses aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kennen.
18.7.2025
Energetische Ertüchtigung
Vermieterinnen und Vermieter können die Kosten einer energetischen Modernisierung durch eine Mieterhöhung auf die Mietparteien umlegen, wenn eine Einsparung von Energie zu erwarten ist. Dabei spielt...