05. März 2010, 09:57 Uhr
In einer Wohnung dürfen Mini-Schweine nur dann gehalten werden, wenn von diesen keine Gefahr für die Mitbewohner des Hauses ausgeht. Im vorliegenden Fall hatte das Schwein beim Spazierengehen zwei Menschen in einer Panikattacke angefallen, daher sei das Tier aus der Wohnung zu entfernen. Grundsätzlich ist die Haltung von Mini-Schweinen indes nicht verboten.
Redaktion (allg.)
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Artikel Mini-Schwein in der Wohnung?










