Aufzugbetreiber in der Pflicht

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde novelliert, so dass ab 1. Juni 2015 auch für Aufzüge neue Bestimmungen gelten.

Ab 1. Juni 2015 müssen für Aufzüge neue Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Foto: Karl-Heinz Laube/pixelio
Ab 1. Juni 2015 müssen für Aufzüge neue Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Foto: Karl-Heinz Laube/pixelio

Demnach soll für alle Aufzüge eine einheitliche Prüffrist von maximal zwei Jahren gelten. Darunter fallen auch jene Anlagen, die nach Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden und bisher nur maximal alle vier Jahre geprüft werden mussten.

Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die Prüffrist einer Aufzugsanlage durch den Betreiber unzutreffend festgelegt wurde, muss sie in Abstimmung mit der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) verkürzt werden, damit eine Aussage zum sicheren Betrieb getroffen werden kann.

Dies kann zum Beispiel bei älteren oder schlecht gewarteten Anlagen der Fall sein. Des Weiteren legt die neue Betriebssicherheitsverordnung fest, dass nun eine Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine ZÜS auch für Anlagen, die nach Aufzugsrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, erfolgen muss. Bisher war dies nur für Anlagen die sich an der Maschinenrichtlinie orientieren der Fall.

Ein weiteres Novum ist die verpflichtende Anbringung einer Prüfplakette, ähnlich einer HU-Plakette im Aufzug, die den nächsten fälligen Prüftermin nennt.

Außerdem sind Betreiber verpflichtet, ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem (Gegensprechanlage) im Aufzug zu installieren. Für die Nachrüstung wird eine entsprechende Übergangsfrist bis Dezember 2020 gewährt.

Der TÜV NORD begrüßt die vorgenommenen Änderungen besonders hinsichtlich der höheren Sicherheitsanforderungen.

Foto: Karl-Heinz Laube/pixelio

► Unsere Nachrichten zu diesem Thema:
Für Aufzugsbetreiber gelten neue Anforderungen
Aufzugbetreiber in der Pflicht

KONE-Roadshow zur neuen Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge

► Webinar-Aufzeichnung - JETZT herunterladen im HUSS-Shop:
KfW Fördermittel beantragen
Demnächst im Shop: Webinar-Aufzeichnung "Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge - Neue Pflichten für Betreiber"

Printer Friendly, PDF & Email
20.1.2025
Betriebssicherheit
Mit einer neuen technischen Regel für Betriebssicherheit, die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert, müssen künftig auch Aufzugsanlagen gegen Cyberattacken geschützt werden...
25.6.2025
Aufzugsprüfungen und Betreiberpflichten
Woran erkennen Sie, dass es Zeit ist, einen Aufzug zu modernisieren oder gar den Austausch mit einer kompletten Neuanlage zu beauftragen? Die folgenden fünf Indikatoren helfen, die technisch und...
26.3.2025
Neue Norm für Verkehrssicherheitsprüfung
Die deutsche Normengläubigkeit bekommt in der Bau- und Immobilienwirtschaft derzeit Risse. Das DIN-Institut sieht sich zu öffentlichen Erklärungen genötigt. Jetzt gibt es massive Kritik am „Gebäude...
27.6.2024
Das städtische Wohnungsunternehmen Howoge baut in Berlin-Lichtenberg ein Doppelwohnhochhaus mit 296 Wohnungen zu einem Niedrigenergiehaus um. Das Haus gehört zu den größten Typenbauten der ehemaligen...
17.1.2024
Smart Building
Wer eine Adresse mit Köpfchen sucht, ist am Charlottenburger Spreeufer in Berlin richtig. Hier hat die ANH Hausbesitz GmbH mit The Terrace einen markanten Neubau fertiggestellt. Das Besondere an dem...
28.5.2024
Klimaschutz für WEG-Objekte
Für die meisten WEG ist die energetische Gebäudesanierung eine unlösbare Aufgabe. Eigentümern fehlt es an Informationen und Kapital, Immobilienverwaltungen an Kompetenz, Personal und Extra-Vergütungen...