Unter Berücksichtigung des Tilgungszuschusses von mindestens 7,5% bis max. 27,5% der Darlehenssumme errechnet sich für Vermieter und Investoren während der ersten Zinsbindung von zehn Jahren damit sogar ein negativer Effektivzins. Deshalb müssen Kreditnehmer weniger zurückzahlen, als sie zunächst als Darlehen erhalten haben.
Gefördert werden unter anderem
- die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Bauantrag vor dem 01.02.2002 zu einem KfW-Effizienzhaus
- der Erwerb eines neu energetisch sanierten Wohngebäudes
- zahlreiche Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung oder die Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen
Wichtig: Um von dieser Sonderaktion profitieren zu können, muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens und spätestens bis zum 31.12.2016 bei der IBB gestellt werden. Bei großer Nachfrage kann die Aktion durch die IBB früher beendet werden, wenn die bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft sind.
Kontakt für Vermieter und Investoren:
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel.: (030) 2125 – 2662
www.ibb.de/wohnen_modernisieren
Neue Förderprogramme im Überblick | |
Förderprogramme Heizungsoptimierung www.bafa.de – Suchbegriff „Heizungsoptimierung“ | |
Zuschussprogramm Brennstoffzellen www.kfw.de – Suchbegriff „433 Zuschuss Brennstoffzelle“ | |
Zinsvergünstigung durch Investitionsbank Berlin www.ibb.de – Suchbegriff „IBB Energetische Gebäudesanierung“ |
Fit für die Verwalterpraxis
TIPP: Holen Sie sich das 90 minütige Video zum Onlineseminar "KfW-Förderprogramme", informieren Sie sich umfassend und handeln Sie praxisorientiert.
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