3. DDIV-Branchenbarometer: Das Bestellerprinzip – Chance für Immobilienverwalter?
Das 3. DDIV-Branchenbarometer ermittelte, dass 63 % aller Verwalter wohnungsvermittelnd tätig sind. 67 % dieser im Zusammenhang mit einem Mietverwaltervertrag. Sie erheben damit keinen Provisionsanspruch gegenüber Mieter oder Eigentümer, sondern decken die Kosten über Sonderleistungen ab. Üblich ist es, die Besichtigung und das Inserieren einer Wohnung, die Verhandlung des Vertrages bis zur Unterschriftsreife und den Abschluss eines Mietvertrages entweder über vorab festgelegte Pauschalbeträge oder nach Aufwand abzurechnen.
Ein Drittel der befragten Verwalter ist als Makler mit Provisionsanspruch tätig. Die Verwalter vermitteln dann entweder Wohnungen aus einem Fremdbestand oder einzelne Einheiten der Objekte, in denen sie zwar die WEG-Verwaltung aber keine Sondereigentumsverwaltung innehaben. Denn nach § 2 Abs. 2 WoVermittG steht einem Verwalter kein Provisionsanspruch für die Vermittlung von Wohnungen und Einheiten zu, die von ihm selbst auch verwaltet werden.
Ein Vorteil ist, dass Verwalter in der Regel sowohl die Gebäude als auch die Eigentümer kennen. Verwalter haben objektbezogene Erfahrungen gesammelt, die sie als Vermittlungsperson geradezu prädestiniert. Über die Miethausverwaltung kennen Verwalter zudem die Probleme und Vorteile der zu vermittelnden Wohnungen.
Vorteile bei Zuständigkeit für Sondereigentumsverwaltung
Sollten Verwalter in einer WEG nicht nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig sein, sondern auch für die Sondereigentumsverwaltung, kann das weitere Vorteile mit sich bringen: Der Verwalter kennt Besonderheiten und Beschlüsse der WEG und kann diese bei der entsprechenden Auswahl des Mieters und beim Abschluss des Mietvertrages berücksichtigen. So lassen sich Konflikte und Interessenkollisionen bereits am Anfang vermeiden.
Auch positive Umsatzerwartungen sprechen dafür, dass sich Verwalter Mehreinnahmen durch Vermittlungstätigkeiten erhoffen. Nach dem Ergebnis des DDIV-Branchenbarometers rechnen 49 % der befragten Verwalter in diesem Jahr mit einem Umsatzwachstum in der Miethausverwaltung, 55 % erwarten Mehreinnahmen durch Sonderleistungen.
Fazit: Das Bestellerprinzip könnte eine Chance für Verwaltungen sein, durch den effektiven Einsatz bereits vorhandener Ressourcen Mehreinnahmen zu generieren.
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