3. DDIV-Branchenbarometer: Das Bestellerprinzip – Chance für Immobilienverwalter?

Was in anderen Wirtschaftszweigen gebräuchlich ist, gilt nun auch für das Maklerwesen: wer bestellt, der bezahlt. Nach Einführung des neuen Mietrechtsnovellierungsgesetzes steht die Maklerbranche zwar nicht vor dem Aus, muss sich aber umstellen. Profitieren vom neuen Gesetz könnten Immobilienverwalter.

FOTO: FOTOLIA/A.RATHS
FOTO: FOTOLIA/A.RATHS

Das 3. DDIV-Branchenbarometer ermittelte, dass 63 % aller Verwalter wohnungsvermittelnd tätig sind. 67 % dieser im Zusammenhang mit einem Mietverwaltervertrag. Sie erheben damit keinen Provisionsanspruch gegenüber Mieter oder Eigentümer, sondern decken die Kosten über Sonderleistungen ab. Üblich ist es, die Besichtigung und das Inserieren einer Wohnung, die Verhandlung des Vertrages bis zur Unterschriftsreife und den Abschluss eines Mietvertrages entweder über vorab festgelegte Pauschalbeträge oder nach Aufwand abzurechnen.

Ein Drittel der befragten Verwalter ist als Makler mit Provisionsanspruch tätig. Die Verwalter vermitteln dann entweder Wohnungen aus einem Fremdbestand oder einzelne Einheiten der Objekte, in denen sie zwar die WEG-Verwaltung aber keine Sondereigentumsverwaltung innehaben. Denn nach § 2 Abs. 2 WoVermittG steht einem Verwalter kein Provisionsanspruch für die Vermittlung von Wohnungen und Einheiten zu, die von ihm selbst auch verwaltet wer­den.

Ein Vorteil ist, dass Verwalter in der Regel sowohl die Gebäude als auch die Eigentü­mer kennen. Verwalter haben objektbezo­gene Erfahrungen gesammelt, die sie als Vermittlungsperson geradezu prädestiniert. Über die Miethausverwaltung kennen Ver­walter zudem die Probleme und Vorteile der zu vermittelnden Wohnungen.

Vorteile bei Zuständigkeit für Sondereigen­tumsverwaltung
Sollten Ver­walter in einer WEG nicht nur für die Verwal­tung des Gemeinschaftseigentums zustän­dig sein, sondern auch für die Sondereigen­tumsverwaltung, kann das weitere Vorteile mit sich bringen: Der Verwalter kennt Besonderheiten und Beschlüsse der WEG und kann diese bei der entsprechenden Auswahl des Mieters und beim Abschluss des Mietvertrages be­rücksichtigen. So lassen sich Konflikte und Interessenkollisionen bereits am Anfang vermeiden.

Auch positive Um­satzerwartungen sprechen dafür, dass sich Verwalter Mehreinnahmen durch Vermittlungstätigkei­ten erhoffen. Nach dem Ergebnis des DDIV-Branchenbarometers rechnen 49 % der be­fragten Verwalter in diesem Jahr mit einem Umsatzwachstum in der Miethausverwal­tung, 55 % erwarten Mehreinnahmen durch Sonderleistungen.

Fazit: Das Bestellerprinzip könnte eine Chance für Verwal­tungen sein, durch den effektiven Einsatz bereits vorhandener Ressourcen Mehrein­nahmen zu generieren.

 

► Noch mehr interessante Artikel im IVV-Fachmagazin Ausgabe 6/2015 - aktuelles Heft

► ePaper für Abonnenten zum kostenlosen Download

► Fokus-Thema Juni: „Deutschland und das Internet – das ist keine Liebesbeziehung“

 

 

Printer Friendly, PDF & Email
24.9.2024
VDIV kürt Immobilienverwalter des Jahres
Auf dem 32. Deutschen Verwaltertag in Berlin wurden wieder drei „Immobilienverwalter des Jahres“ ausgezeichnet. Der VDIV hat in diesem Jahr „Innovatoren und Enthusiasten“ zur Teilnahme am Wettbewerb...
18.12.2023
Gesetze und Verordnungen
Wie immer zum Jahreswechsel treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Was für Eigentümer wichtig wird.
27.8.2024
Austausch der Gasetagenheizung in der WEG
Gasetagenheizung oder Nachtspeicheröfen sind alt oder defekt? Ab sofort können Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften KfW-Fördergeld für den...
12.2.2025
Studie des BVI
Laut einer neuen Verwalterentgeltstudie zahlen Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Verwaltern je nach Größe und Lage des Objekts bei Neuabschlüssen derzeit zwischen 27,37 Euro und 41,65 Euro brutto...
20.9.2024
BGH-Urteil zu Regressansprüchen in der WEG
Einzelne Wohnungseigentümer können ihren Verwalter nicht mehr direkt auf Schadensersatz verklagen, wenn dieser seine Pflichten verletzt hat. Sie müssen stattdessen ihre Schadensersatzklage gegen die...
15.1.2024
Heizkostenabrechnung
Rechnen WEG-Verwalter die Heizkosten nach dem 01.01.2023 ab, müssen sie in der Abrechnung die CO2-Kosten-Aufteilung erstmalig beachten. Einen Überblick über die Auswirkungen des CO2KostAufG auf...