Bundesrat stimmt zu

5-prozentige Sonder-Afa für Mietwohnungsbau

Der Bundesrat hat am 28. Juni der zeitlich befristeten fünfprozentigen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau zugestimmt.

BILD: PIXABAY/BLICKPIXEL
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Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen – zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Herstellkosten von 2.000 Euro pro Quadratmeter können steuermindernd geltend gemacht werden. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden.

Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen. Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Auch sie greifen nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen. Die Sonderabschreibung gilt für Bauvorhaben, deren Genehmigungsantrag in den Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 fällt.

„Tropfen auf den heißen Stein“

Branchenverbände reagierten verhalten nach dem Motto „Ein Tropfen auf den heißen Stein“. Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW, geht davon aus, dass die Sonderabschreibung den Markt kurzfristig anheizen und den Druck auf die Bauindustrie erhöhen werde, deren Kapazitäten schon heute kaum ausreichten. Einig ist sich Esser mit dem Präsidenten des BFW: Besser als eine zeitliche begrenzte Sonder-Afa sei die Anhebung der regulären linearen Abschreibung von zwei auf mindestens drei Prozent.
Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat jedoch hatte den Gesetzesbeschluss damals von der Tagesordnung abgesetzt ohne einen erneuten Abstimmungstermin bekannt zu geben.

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