Ifo-Konjunkturbarometer Baubranche

Stimmung im Wohnungsbau auf historischem Tiefststand

Das ifo-Institut meldet für Januar den schlechtesten jemals erfassten Wert beim Geschäftsklima im Wohnungsbau. Die von der Regierung geplante Sonder-AfA für die Bauwirtschaft könnte als Antidepressivum wirken. Sie wird allerdings vom Bundesrat bislang blockiert.

Das Gebäude der Länderkammer in Berlin: Die Sonder-AfA für den Wohnungsbau steckt derzeit im Bundesrat fest. Foto: Bundesrat
Das Gebäude der Länderkammer in Berlin: Die Sonder-AfA für den Wohnungsbau steckt derzeit im Bundesrat fest. Foto: Bundesrat

Nach Angaben des ifo-Instituts ist das Geschäftsklima im Wohnungsbau ist von -56,9 auf -59,0 Punkte gefallen. Das sei der niedrigste jemals gemessene Wert. Gleiches gelte für die Erwartungen, sie fallen von -64,7 auf -68,9 Punkte weiter in den Keller. „Der Ausblick auf die kommenden Monate ist düster. Der Wohnungsbau ist weiterhin einer Doppelbelastung ausgesetzt“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. Während auf der einen Seite Neuaufträge ausblieben, würden auf der anderen Seite weiterhin Projekte storniert.

„Fehlende Aufträge belasten die Geschäfte der Wohnungsbauer“, sagt Wohlrabe. Im Januar klagten 52,5 Prozent der Betriebe über einem Auftragsmangel, nach 56,9 Prozent im Dezember. Bei den Stornierungen gab es einen Rückgang: 17,4 Prozent, nach 22,1 Prozent im Vormonat. Aber: „Von einer Trendwende im Wohnungsbau kann noch nicht gesprochen werden. Die schwierigen Rahmenbedingungen haben sich kaum geändert“, sagt Wohlrabe. „Hohe Zinsen und Baukosten machen es den Bauherren nicht leichter.“

Bundesregierung setzt auf zeitliche befristet Sonderabschreibungen

Die Bundesregierung plant seit letztem Herbst, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für die Bauwirtschaft durch die Einführung einer befristeten Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) zu verbessern. Die Neuregelung sollte bereits am 1. Oktober 2023 in Kraft treten. Die degressive Abschreibung soll ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen gelten:

  • Im ersten Jahr können sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden, in den folgenden Jahren jeweils sechs Prozent vom Restwert der Immobilie.
  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich; diese beträgt drei Prozent.
  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
  • Für die Steuererleichterung gibt es keine Baukostenobergrenzen, und der Staat gewährt sie ab dem Effizienzstandard 55.

Die Sonderabschreibung für den Wohnungsbau ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das der Bundesrat Ende November zu weiteren Beratungen in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag verwiesen hat. Die unionsgeführten Bundesländer machen ihre Zustimmung von der Durchsetzung ganz anderer Forderung abhängig.

ZIA kritisiert „Junktim zugunsten des Agrardiesels“

Mit Blick auf das finstere Januar-Konjunkturbarometer des ifo-Instituts fordert der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), Andreas Mattner „zwingend steuerliche Anreize für den Wohnungsbau“. Ein Ausspielen der Daseinsvorsorge durch Wohnungsbau gegen die Subventionen für den Agrardiesel sei nicht zielführend, kritisiert Mattner.

Bereits Anfang Dezember hatte der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, die unionsgeführten Bundesländer für das Scheitern des Wachstumschancengesetzes im Vermittlungsausschuss kritisiert. Föst sprach von einem „schweren Schlag“ für den Wohnungsbau in Deutschland. „Der Deutsche Bundestag hat mit dem Wachstumschancengesetz eine AfA für den Wohnungsbau von bis zu 11 Prozent beschlossen. Das hätte spürbare Impulse für die Baubranche gebracht. Die Union hat die Verhandlungen im Bundesrat nun vorerst beendet“, so Föst.

Bundesbauministerin sieht Bewegung im Bundesrat

Am 9. Februar meldete Klara Geywitz eine „Verständigung der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag. „Das ist ein wichtiges Ergebnis der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses. Die Steuersenkungen für mehr Wohnungsbau müssen jetzt schnell kommen. Die Branche wartet seit Oktober darauf. Hier zählt jeder Tag. Die zusätzlichen Wohnungen werden dringend gebraucht. Ich rate deutlich davon ab, die Debatte um das Wachstumschancengesetz mit anderen Fragen zu verknüpfen und deswegen im Bundesrat zu blockieren." Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich voraussichtlich am 21. Februar erneut mit dem Wachstumschancengesetz befassen.

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
Chefredakteur
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