Abgasüberwachung beim Austausch von Gasheizgeräten
Der Grund dafür: Ältere Geräte haben keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung. Diese ist jedoch in den „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ des DVGW für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrieben. Durch dieses Sicherheitsmerkmal wird verhindert, dass gesundheitsschädliche Abgase in den Wohnraum gelangen können: Falls der Schornstein nicht ausreichend zieht, wird ein Temperaturfühler über das aus der Strömungssicherung austretende Abgas erwärmt, die Gaszufuhr wird unterbrochen und das Gerät schaltet sich ab.
Abgasüberwachung kann nicht nachgerüstet werden
Da ältere Geräte mit einer solchen Vorrichtung zur Abgasüberwachung nicht mehr nachgerüstet werden können, bekommen nur neue Modelle bei der Abnahme durch den Schornsteinfeger auch „grünes Licht“. Am Ende rechnet sich dann die Investition in einen modernen Heizautomaten, gleich doppelt: Die Geräte entsprechen den aktuellen Sicherheitsbestimmungen – und sie sind deutlich energieeffizienter als ältere Modelle.
Das deutsche Traditionsunternehmen mit Sitz im hessischen Gladenbach bietet seinen Kunden hierzu einen besonderen Service: Anhand der Gerätenummer können sie telefonisch erfragen, ob ihr Gasheizgerät der Marken „Oranier“ oder „Justus“ mit einer Vorrichtung zur Abgasüberwachung ausgestattet ist.
Weiterführende Links:
www.oranier.com