Mechanischer Einbruchschutz verhindert vier von zehn Taten
Einbruchversuche folgen meist demselben Muster: Mit Schraubenzieher oder Hebelwerkzeug werden ungesicherte Fenster aufgehebelt. Besonders gefährdet sind Rückseiten von Häusern, die von der Straße aus nicht einsehbar sind. Nahezu 90 Prozent der Einbrüche über Fenstertüren geschehen an diesen Stellen. „Ein nicht gesichertes Fenster kann ein erfahrener Täter in zehn bis fünfzehn Sekunden öffnen“, erklärt Dr. Christian Faden, Geschäftsführer der Service Friends.
Die einbruchhemmenden Fensterbeschläge der Serie PM14/18-gemäß DIN EN 18104, Tl.2 von Roto etwa leisten bei Angriffen mit Brecheisen auf ein circa ein Meter mal ein Meter großes Kunststofffenster unter erschwerten Bedingungen nachweislich mehr als 16 Minuten hartnäckigen Widerstand. Für bauartkleinere Fenster werden gleichartige Beschläge auch mit VdS Anerkennung nach Richtlinie 3168 verbaut.
Nicht auf abschließbare Fenstergriffe allein verlassen
Viele Hausbesitzer verlassen sich auf abschließbare Fenstergriffe – ein gefährlicher Irrtum. Erst in Kombination mit Pilzkopfverriegelungen, deren Zapfen rundum in den Rahmen greifen, entsteht echter Schutz. Ergänzt um stabile Griffe entsteht so eine robuste Lösung – ohne Eingriff in die Bausubstanz.
Auch Türen sollten nachgerüstet werden: Mehrfachverriegelungen, Bandsicherungen und verdeckte Sicherungen in der Türfalz erhöhen den Widerstand erheblich. Selbst ältere Türen lassen sich problemlos aufrüsten. Hochwertige Schließzylinder, Schutzbeschläge und stabile Schlösser runden den Schutz ab.
Bei Angriffen auf Fenster und Türen aus Glas helfen Sicherheitsfolien oder einbruchhemmende Verglasungen, die das Eindringen erschweren.
Förderfähig geschützt
Zwar sind die direkten Förderprogramme für Einbruchschutz aktuell ausgeschöpft, doch es gibt eine Alternative: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert energetische Sanierungen an Fenstern und Türen – und damit automatisch auch den Einbau sicherheitstechnischer Komponenten. Denn was viele nicht wissen: Moderne Beschlaglösungen zum Einbruchschutz wie sie von den Service Friends verbaut werden, verbessern zusätzlich die Dichtigkeit der Fenster.
Quelle: Service Friends
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WEG-Recht - Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zum Tag des Einbruchschutzes am 26.10.2025 hin.
Diese Schutzmaßnahmen sollten Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren
Die meisten Einbrüche erfolgen über leicht erreichbare, nicht ausreichend gesicherte Fenster oder über Balkon-, Terrassen- und Wohnungseingangstüren. Oft ist es daher sinnvoll, diese mechanisch nachzurüsten oder gegen einbruchhemmende Fenster oder Türen auszutauschen.
Wichtig zu wissen: „Fenster sind ebenso wie Balkon-, Terrassen- und Wohnungseingangstüren zwingend Gemeinschaftseigentum, selbst wenn diese in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugewiesen sind“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Daher müssen Wohnungseigentümer immer einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft einholen, bevor sie an ihnen Veränderungen vornehmen.“
Rechtsanspruch einzelner Wohnungseigentümer
Wohnungseigentümer haben gemäß Wohnungseigentumsgesetz einen Anspruch auf „angemessene bauliche Veränderungen“, die dem Einbruchschutz dienen (sogenannte privilegierte Maßnahmen). Das bedeutet: WEGs müssen einzelnen Eigentümern Maßnahmen gestatten, sofern diese „angemessen“ sind, können diese also nicht einfach ablehnen. Das ist beim Nachrüsten von Fenstern und Türen durch mechanische Sicherungen, beim Einbau von einbruchhemmenden Fenstern und Wohnungseingangstüren und beim Anbringen von Rollläden oder eines Türspions in der Regel der Fall.
Diese Maßnahmen solltebn WEGs gemeinschaftlich beschließen
Es gibt allerdings auch Einbruchschutz-Maßnahmen, die WEGs im gemeinschaftlichen Interesse beschließen sollten, da sie alle Eigentümer betreffen. Dies sind beispielsweise der Einbau einer einbruchhemmenden Haupteingangstür und Kellertür, einer Alarmanlage, einer elektronischen Türöffnungs- oder Gegensprechanlage, Bewegungsmeldern und einer Videoüberwachungsanlage.
Häufig sind diese Maßnahmen mit hohen Kosten und manchmal auch Folgekosten verbunden, die alle Miteigentümer tragen sollten. Bei der Beschlussfassung muss eine qualifizierte Mehrheit, also mehr als zwei Drittel der Stimmen und mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile, erreicht werden, damit die Kosten auf alle verteilt werden – andernfalls müssen nur die Eigentümer bezahlen, die mit Ja gestimmt haben.
Infos vom Verbraucherschutzbund Wohnen im Eiegntum (WiE)














