Doch der Verband sieht die positive Entwicklung durch die geplante Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung gefährdet und plädiert für eine bessere Aufklärung der Betreiber, die oftmals ihre Pflichten nicht kennen.
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Aufzugsbetreiber dazu, ihre Anlagen regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) überprüfen zu lassen. Mit der geplanten Novellierung der Verordnung könnte der bisherige Prüfzyklus gelockert werden. Umso wichtiger ist es, dass eine regelmäßige qualifizierte Wartung an diesen überwachungsbedürftigen Anlagen durchgeführt wird.
Schindler-Geschäftsführer Paolo Compagna unterstützt den VdTÜV in seiner Forderung nach konsequenter Aufklärung der Aufzugsbetreiber. Sein Unternehmen bietet in diesem Punkt bereits jetzt umfangreiche Unterstützung. „Im Rahmen unserer Serviceleistungen übernehmen wir eine Vielzahl von Betreiberpflichten“, ergänzt Compagna. „Die vielleicht umfangreichste Aufgabe davon ist die Koordination der notwendigen Prüfungen sowie die Begleitung durch einen Service-Techniker.“
Sicherheit durch Prüfplakette
Wie notwendig eine umfassende Unterstützung der Aufzugsbetreiber ist, zeigt die hohe Zahl von 150.000 nicht geprüften Anlagen in der aktuellen Statistik. Im schlimmsten Fall ist anzunehmen, dass diese Aufzüge weder geprüft noch gewartet werden – zwei Risikofaktoren für sicherheitsrelevante Mängel.
„Abhilfe würde ein bundesweites Anlagenkataster schaffen, das alle Aufzüge zentral erfasst und eine lückenlose Kontrolle und Prüfung möglich macht“, so Paolo Compagna. „Denn anders als bei Fahrzeugen gibt es für Aufzüge bislang keine verpflichtende Prüfplakette, die Nutzern und Technikern den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage signalisiert.“