Gesetzentwurf des Justizministeriums

Bestellerprinzip: Immobilien-Verkäufer soll die Makler-Courtage bezahlen

Wer bestellt, soll zahlen – Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) möchte das Bestellerprinzip beim Wohnimmobilienverkauf durchsetzen. Die Maklerbranche fürchtet um Ihre Einnahmen und Kritiker warnen: Zukünftig würden Verkäufer die Courtage auf den Kaufpreis draufschlagen.

Makler aus fairer Begleiter beider Seiten: Nicht alle glauben daran. Foto: Adobestock/Alexander Raths
Makler aus fairer Begleiter beider Seiten: Nicht alle glauben daran. Foto: Adobestock/Alexander Raths

Im internationalen Vergleich gibt es im wohlhabenden Deutschland nur wenige Eigentümer von Wohnimmobilien. Ein Grund sind die hohen Erwerbsnebenkosten, die durch Maklercourtage, Grunderwerbsteuer und Notargebühren entstehen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) möchte Käufer finanziell entlasten durch die gesetzliche Einführung des Bestellerprinzips. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade von Referenten des Ministeriums formuliert. Die Interessenverbände der Immobilienbranche reagierten umgehend mit Kritik.

Der Verband IVD erwartet, „dass der Verkäufer versuchen wird, die Provision in den Kaufpreis einzupreisen“. Durch den erhöhten Kaufpreis steige außerdem die Grunderwerbsteuer. Auch der Bau- und Wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass „die Maklerkosten beim Bestellerprinzip auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden. Damit werde der Immobilienkauf noch teurer, da mit dem Kaufpreis auch die Grunderwerbsteuer und die Notargebühren steigen.

„Verkäufer werden sich Provision über den Kaufpreis zurückholen“

Der Grundsatz, wer den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen, unterstellt, dass es heute immer die Käufer sind, die die Courtage letztlich zu tragen haben. Aber ist das so? Der IVD stellt fest: „In 75 Prozent der Märkte wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt“. Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) bemerkt dazu: „In weiten Teilen der Republik ist das Schwarz-Weiß-Denken schon überwunden – hier hat sich die Teilung der Courtage zu einem bewährten Mittel entwickelt.“

Begrüßt wird die Gesetzesinitiative der Justizministerin vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Der Verband rechnet mit einer Reduzierung der Kaufnebenkosten, weil das Bestellerprinzip Wettbewerb schaffen und die starren prozentualen Courtage-Forderungen verflüssigen würde. Gabriele Heinrich, Vorstand von WiE findet scharfe Worte: „Über Jahrzehnte haben es die Makler und ihre Verbände mit der sogenannten ortsüblichen Courtage verstanden, einen Schutzraum für ihre Provision zu ziehen.“ WiE glaubt nicht an steigende Kaufpreise durch das Bestellerprinzip. Verkäufer seien in einer stärkeren Verhandlungsposition als Käufer, da sie mit mehreren Maklern über die Provisionshöhe verhandeln könnten.

In Ländern mit Bestellerprinzip sinken die Maklerkosten

Gestützt wird diese Einschätzung vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Im Ergebnis einer vergleichenden Studie stellt das Institut fest: „In Ländern, in denen das Bestellerprinzip gilt, also ausschließlich der Verkäufer die Maklerprovision zahlt, fällt die Provision deutlich geringer aus als in Deutschland.“

In den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich oder Schweden müssten, so das IW, Hausverkäufer nur zwei Prozent des Kaufpreises als Provision aufbringen. Schließlich könne der Verkäufer mit dem Makler besser über die Höhe der Provision verhandeln als der Käufer. Außerdem hole der Verkäufer mehrere Angebote ein und entscheidet sich dann oft für den günstigsten Makler.

Der Leiter der Studie, IW-Ökonom Michael Voigtländer, hat ein Trostpflaster für die Makler.

"In Ländern mit Bestellerprinzip werden viel mehr Immobilien von Maklern verkauft als in Deutschland. Die Käufer wollen tendenziell lieber vom Profi kaufen, aber eben nur, wenn sie das finanziell verkraften können", sagt Voigtländer.

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