Zwei Jahre Bestellerprinzip

Verlust der Provision vermeiden

Im Dezember 2020 trat das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern in Kraft. Relevant ist hier vor allem die Änderung des Bestellerprinzips und die damit verbundene Gebührenteilung. Inzwischen sorgen erste Gerichtsurteile für zusätzliche Klarheit.

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Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com
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Es ist zu erwarten, dass Streitigkeiten um die Maklerprovision weiter zunehmen, weil bei steigender Inflation, höheren Zinsen und sinkenden Reallöhnen mehr Erwerber versuchen werden, einen Provisionsanspruch des Maklers mit Hinweis auf die Nichtigkeit des Maklervertrages oder Fehlern bei der Maklertätigkeit zurückzuweisen. Daher sollten Makler die Neuregelungen kennen und beachten. Was sind wiederkehrende Fehler und wie lassen sich diese vermeiden?

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Rüdiger Bonnmann

Rüdiger Bonnmann

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Artikel Verlust der Provision vermeiden
Seite 47
1.8.2023
Seit Einführung des sog. Halbteilungsprinzips Ende 2020 kann der Makler beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses nur dann eine Provision sowohl vom Käufer, der Verbraucher ist, als auch...
6.6.2023
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1.6.2021
Vermittlungsgeschäft
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