Bürgerbegehren mit geringen Auswirkungen auf Immobilienprojekte
Ist ein solches Projekt Gegenstand eines Bürgerbegehrens, so hat dieses in 75 Prozent der Fälle keinerlei Veränderungen am Bauvorhaben zur Folge.
Zu diesen Ergebnissen kommt eine empirische Untersuchung der Bergischen Universität Wuppertal, die vom Zentralen Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) beauftragt und im Buch „Bürgerbeteiligung in der Projektentwicklung“ veröffentlicht wurde.
Die Studie analysiert den Einfluss, die Bedeutung, die Zielsetzungen und Themen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Die meisten Bürgerentscheide, die sich gegen Immobilienprojekte richten, scheitern daran, dass sich eine Mehrheit gegen das Vorhaben ausgesprochen hat (also für das Immobilienprojekt) oder das notwendige Quorum nicht erreicht wurde. Zudem ist ein großer Teil aller Begehren gegen Immobilienprojekte unzulässig.
Die Erfolgsquote von Bürgerbegehren für Immobilienprojekte liegt mit 31 Prozent knapp unter der Erfolgsquote aller in Deutschland initiierten und angekündigten Bürgerbegehren (rund 35 Prozent).
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Immobilien- und Stadtentwicklungsprojekte häufiger als im Gesamtdurchschnitt der Verfahren investitionsfreundlich sind.
Sehr lange Planungs- und Bauphasen, Bürgerproteste bei Baubeginn und ausufernde Kosten durch späte Planänderungen stellen große Probleme für Immobilienprojekte dar. Frühzeitige Beteiligung der Bürger, kontinuierliche Information und konstruktiver Dialog sind daher geeignet, Konflikte zu vermeiden, kreative Lösungen zu erarbeiten und Planungsdefizite zu beheben.
Mehr Informationen und Praxisbeispiele finden sich auf der Internetseite des ZIA.










