22.3.2012
„CO2-Gebäudesanierung. Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen: Investitionsprozesse bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit besonderer Berücksichtigung energetischer und altersgerechter Sanierungen“ - mit diesem Titel will das BMVBS in einer auf knapp zwei Jahre angelegten Studie eruieren, in welchem Stadium der energetischen Sanierung sich die Eigentümer von rund 6,5 Millionen Eigentumswohnungen in der Bundesrepublik bewegen. Damit eng verknüpft ist die Rolle des Immobilienverwalters in seiner Funktion als Berater und Katalysator zwischen Eigentümer, Immobilien-Dienstleistern und politischem Anspruch.
„Die Bundesregierung hat erkannt, dass der Immobilienverwalter eine ganz entscheidende Rolle auf dem Weg zur Umsetzung des Energiekonzeptes 2050 einnehmen wird. Es ist daher folgerichtig, bereits früh in der Praxis zu prüfen wie dieser darauf vorbereitet ist, welche Kenntnisse er mit bringt und wo sich möglicherweise Hemmschuhe bei der Umsetzung des Energiekonzeptes finden lassen“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des mit mehr als 1.500 Mitgliedern starken Verbandes, mit Blick auf die ausgelobte Studie.
Immer wieder hat der DDIV in der jüngsten Zeit darauf in der Bundespolitik hingewiesen, dass der Erfolg des Energiekonzeptes, unabhängig von finanziellen Rahmenbedingungen wie Förder- oder Abschreibungsmöglichkeiten entscheidend davon abhängen wird, über welche Qualifikationen der Immobilienverwalter am Markt verfügt.
„Wir loben daher die Bereitschaft des BMVBS, die Ergebnisse einer gemeinsamen Befragung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) und DDIV als sachgerecht einzuordnen, indem es nun konstatiert, dass ‘die Verwalter häufig nicht über die besonders bei Sanierungsmaßnahmen erforderlichen Kenntnisse, z. B. über Förder- und Finanzierungsbedingungen verfügen‘“, so Kaßler. Ein Dilemma, da der Verwalter im Willensbildungsprozess und bei Entscheidungsfindungen die zentrale Position einnimmt.
Völlig zurecht will daher das Bundesbauministerium auch mit der Studie prüfen, welche konkrete Rolle der Verwalter bei Modernisierungsmaßnahmen einnimmt, wie WEGs verwaltet werden und über welche Qualifikationen und Kenntnisse Immobilienverwalter verfügen.
„Unabhängig vom Ergebnis der Studie gehe ich davon aus, dass der Gesetzgeber perspektivisch nicht umhin kommen wird, Zugangsvoraussetzungen für die Tätigkeit des Immobilienverwalters in der Gewerbeordnung zu verankern. Anders lässt sich das Energiekonzept 2050 nicht erfolgreich umsetzen. Wir sind bereit, gemeinsam mit der Bundesregierung dieses Vorhaben anzugehen. Eine weitere Professionalisierung unseres Berufsstandes sind wir vor allem unseren Eigentümern schuldig. Auch in Zukunft müssen wir gewährleisten, dass die letzte sichere Form der Altersvorsorge – Wohneigentum – erhalten bleibt. Die Politik ist hier in der Pflicht!“, so Kaßler abschließend.
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