Steuerliche Förderung des Wohnungsbaus

Bundeskabinett beschließt Sonder-AfA

Das Bundeskabinett hat heute eine Sonder-AfA zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus beschlossen. Danach sollen in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung einer Mietwohnung fünf Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung des Gebäudes abgeschrieben werden können. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. warnt vor den Auswirkungen.

Immobilienverbände sehen Befristung von Sonder-Afa kritisch. FOTO: PIXABAY
Immobilienverbände sehen Befristung von Sonder-Afa kritisch. FOTO: PIXABAY

"Hinter der richtigen Idee, den bezahlbaren Wohnungsbau auch steuerlich fördern zu wollen, steckt leider ein nicht ganz passendes Mittel", so GdW-Präsident Gedaschko.  

"Anreize für den Mietwohnungsbau sind grundsätzlich hilfreich und notwendig. Eine befristete Sonderabschreibung birgt aber die Gefahr, dass in der sowieso schon überhitzten Baukonjunktur durch die fehlenden Kapazitäten die Preise weiter steigen", so Gedaschko. So würde die Sonder-AfA am Ende fast wirkungslos werden. Darüber hinaus ist die Wohnungswirtschaft als wesentlicher Faktor beim Wohnungsneubau von solchen Anreizen faktisch ausgeschlossen. Hier bräuchte man als Alternative zur Sonder-AfA eine Investitionszulage. "Sinnvoller wäre es aber insgesamt, die reguläre lineare Abschreibung für den Neubau von 2 auf 3 Prozent zu erhöhen. Dies wäre ein echter und länger anhaltender Anreiz für den bezahlbaren Wohnungsbau und zudem eine lang überfällige Anpassung. Denn Gebäudeeigentümer sehen sich heute durch die hohen Anforderungen an die Gebäudetechniken auch höheren Instandhaltungsanforderungen ausgesetzt", erklärte der GdW-Chef.

Der GdW begrüßte dennoch einige Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Sonder-AfA. So wurde das ursprüngliche Kumulationsverbot mit anderen Förderungen für die soziale Wohnraumförderung und die KfW-Programme aufgehoben. Die geplante Sonderabschreibung soll darüber hinaus nach dem Gesetzentwurf nur im Rahmen der EU-Regelungen zu De-minimis-Beihilfen nutzbar sein. Diese begrenzen den Förderwert für einen Zeitraum von drei Jahren auf 200.000 Euro. Laut Begründung zur Kabinettsvorlage soll dieser Rahmen weiter ausgelegt werden. "Dies ist dringend notwendig, damit die Sonder-AfA überhaupt irgendeine Wirkung entfalten kann", so Gedaschko.

"Wir brauchen funktionierende Anreize für den Mietwohnungsbau statt nahezu unwirksame Schnellschüsse im Klein-Klein", appellierte Axel Gedaschko mit Blick auf den Wohnungsgipfel am Freitag an die Politik. "Um bezahlbare Wohnungen bauen zu können, brauchen wir eine echte Begrenzung der Baukosten, mehr und vor allem bezahlbares Bauland und klare Maßnahmen zur Planungs- und Baubeschleunigung. Und vor allem müssen wir uns darüber klar werden, dass wir die Probleme am Wohnungsmarkt nicht ohne die Einbindung der ländlichen Räume lösen können."

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Weiterführende Links:
www.gdw.de

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