Bundesrat stimmt Mietrechtsänderungsgesetz zu

Am 01.02.2013 beriet der Bundesrat über den Entwurf zum Mietrechtsänderungsgesetz, den der Bundestag im Dezember 2012 beschlossen hatte. Er stimmte dem Gesetzentwurf zu. Damit kann die Mietrechtsänderung in Kraft treten. Die BID begrüßt dies ausdrücklich, ist doch eine Anpassung des Mietrechts an die Herausforderungen bei der energetischen Gebäudesanierung ein unerlässlicher Baustein für die Umsetzung der Energiewende.

Walter Rasch, Foto: BFW
Walter Rasch, Foto: BFW

„Das Mietrechtsänderungsgesetz geht in die richtige Richtung. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Vereinbarkeit von Klimaschutz und Mietrecht gesetzlich neu geregelt werden. Die Entscheidung des Bundesrates schafft endlich die notwendigen klaren gesetzlichen Bestimmungen, die einen interessengerechten Ausgleich zwischen den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen sowie dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter schaffen,“ erklärte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und Präsident des Bundesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW). 

Insbesondere die Duldungspflicht von energetischen Modernisierungsmaßnahmen durch Mieter, der dreimonatige Minderungsausschluss während der Modernisierungsmaßnahme sowie die vereinfachte Durchsetzung von Mieterhöhungen nach energetischer Sanierung trügen dazu bei, dass die Modernisierungskosten in moderatem Verhältnis von Mietern und Vermietern gleichermaßen getragen würden.

Als einen großen Erfolg werte die BID, dass der Vorschlag, den Anstieg der Neuvertragsmieten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen, mit der vom Bundesrat getroffenen Entscheidung nunmehr vom Tisch sei. Dies wäre auch für Mieter enorm nachteilig, da notwendige Investitionen in den Neubau und in den Bestand nicht mehr hätten geleistet werden können.

Als bedenklich wertet die BID die nunmehr eingeführte Senkung der Kappungsgrenze auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren in Ballungsregionen. „Niedrigere Kappungsgrenzen werden zur Folge haben, dass Vermieter weniger im Bestand investieren, was letztlich auch zum Nachteil der Mieter ist. Die bisherige Kappungsgrenze in Höhe von 20 Prozent in drei Jahren ist angemessen. Zudem gibt es Regelungen, die bereits heute richtigerweise darauf abzielen, unverhältnismäßig hohe Mieten zu vermeiden. Wollen wir die Bewältigung des Klimawandels in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft langfristig auf sichere Füße stellen, brauchen wir ein Mietrecht, das die Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht lässt“, fordert Rasch.

Printer Friendly, PDF & Email
24.10.2025
Bestände sollen langfristig wirtschaftlich bleiben. Dafür sind energetische Anpassungen und Sanierungen unvermeidlich. Wie dürfen Vermietende die Modernisierungskosten umlegen?
21.1.2025
Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar finden vorgezogene Neuwahlen zum Deutschen Bundestag statt. Wie realistisch ist die Hoffnung, dass die zukünftige Bundesregierung die Blockade des Wohnungsbaus löst und für finanzielle...
10.4.2025
Bauen und Wohnen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD
CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Was sind die wesentlichen Ankündigungen im Kapitel „Bauen und Wohnen“?
11.4.2024
Mietpreisbremse nun bis 2029 anwendbar
Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und 2020 um fünf Jahre verlängert. Nun haben sich die Regierungsparteien SPD und FDP darauf verständigt, dass die Regelung bis 2029 weiterläuft. Derweil...
18.6.2025
Kappungsgrenze und Mietpreisbremse
Die schwarz-rote Bundesregierung verspricht die Entbürokratisierung von Genehmigungs- und Bauprozessen. Klar ist aber auch: Der Schutz von Mieterhaushalten und die Begrenzung von Mieterhöhungen...
10.2.2026
ZIA-Frühjahrsgutachten 2026 vorgestellt
Die Präsidentin des Zentalen Immobilien Ausschuss (ZIA) Iris Schöberl hat am 10. Februar das Frühjahrsgutachten der Immobilienweisen zur Immobilienwirtschaft 2026 an die Parlamentarische...