Bundesratsbeschluss: WEG-Rücklagen besser vor Bankenpleiten geschützt

Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften sind ab 2014 auch über den Betrag von 100 000 Euro durch die staatliche Einlagensicherung geschützt. Damit werden die WEG-Einlagen nicht länger wie das Sparkonto eines einzelnen Sparers behandelt.

Die Rücklage jedes WEG-Mitglieds wird gesetzlich besser geschützt. Foto: Chocolat01/Pixelio.de
Die Rücklage jedes WEG-Mitglieds wird gesetzlich besser geschützt. Foto: Chocolat01/Pixelio.de

Der Bundesrat hat noch vor der Sommerpause eine entsprechende Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) auf den Weg gebracht. Bislang wird das Konto einer Eigentümergemeinschaft auf Grund der Teilrechtsfähigkeit der WEG als Einzel-Anleger betrachtet – bisher auch im Falle eines Entschädigungsanspruches. Das Guthaben ist daher aktuell nur bis zu einem Wert von 100.000 Euro gesetzlich gesichert. Durch die jetzt beschlossene Gesetzesänderung werden zukünftig WEG-Konten im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung als Gemeinschaftskonten ausgelegt, bei denen alle Mitglieder der WEG als Kontoinhaber gelten. Somit sind zukünftig 100 000 Euro pro Eigentümer staatlich gesichert. Guthaben, die über diesen Betrag hinausgehen, werden überdies meist von privaten Sicherungsfonds gesichert, in denen die überwiegende Zahl der Banken zusätzlich Mitglied ist.

Vor dem Hintergrund der in der Diskussion befindlichen Beteiligung von Gläubigern und Kapitalanlegern zur Bankenrettung in der Europäischen Union, können Eigentümergemeinschaften aufatmen: Sie müssen vorerst nicht befürchten, dass ihre über Jahre und Jahrzehnte angesparten Instandhaltungsrücklagen zur Finanzierung maroder Banken verwendet werden.

Erst vor zwei Wochen hatten sich die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten über eine allgemeine Ausrichtung zur EU-Bankenabwicklungsrichtlinie geeinigt. Darin wurden ein so genanntes Bail-in-System und eine klaren Haftungsreihenfolge für die Rettung von zahlungsschwachen Banken vorgeschlagen. Demnach sollen zukünftig Anteilseigner, Gläubiger, Investoren und Sparer ab einem Guthaben von 100.000 Euro mit acht Prozent ihrer Einlagen zur Bankenrettung beitragen. Erst danach sollen Steuergelder herangezogen werden.

Quelle: DDIV Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.

Foto: Pixelio

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