Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Bundesregierung kritisiert Teillösung der Länderkammer

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Förderung der Elektromobilität von Mietern und Wohnungseigentümern vorgelegt. Die Bundesregierung hält diese Teilreform für „nicht kompatibel“ mit der umfassenden Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes.

Weniger Rechtsstreit in WEGs - ein Ziel der Gesetzesreform. Foto: Fotolia/Gina Sanders
Weniger Rechtsstreit in WEGs - ein Ziel der Gesetzesreform. Foto: Fotolia/Gina Sanders

An der großen Reform des mehr als 70 Jahre alten WEG arbeitet derzeit mit Hochdruck das Bundesjustizministerium. Noch vor dem Jahresende soll ein Entwurf zur Abstimmung vorgelegt werden, der geeignet ist, den durch komplizierte Abstimmungsverfahren geprägten Stillstand in vielen Eigentümergemeinschaften zu überwinden. Der Reformentwurf wird unter anderem vorschlagen, Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse von Verwaltern deutlich auszuweiten.

So soll zukünftig nicht für jede Maßnahme die Einberufung einer Eigentümerversammlung notwendig sein. Vorgeschlagen wird auch, durch eine Absenkung der Abstimmungsquoren die Sanierung und Modernisierung von Gebäuden zu vereinfachen. Das würde dann auch die Schaffung von Lademöglichkeiten für Elektroautos, die Herstellung von Barrierefreiheit und Maßnahmen zum Einbruchschutz begünstigen.

Reformentwurf der Länder zielt allein auf Förderung der Elektromobilität ab

Der Mitte November von der Länderkammer verabschiedete Gesetzentwurf zielt nun allein auf die Förderung der Elektromobilität ab. Eine entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Wohnungseigentumsgesetzes soll sowohl Mietern als auch Wohnungsbesitzern einen Rechtsanspruch auf eine E-Ladesäule verschaffen. Dabei soll die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausführung der Installationsarbeiten dem einzelnen Wohnungseigentümer überlassen können. Jeder Eigentümer soll einen Anspruch auf einen zustimmenden Beschluss der Gemeinschaft für bauliche Veränderungen erhalten. Die Bau- und Folgekosten soll allein der Bauwillige tragen. Der Wohnungseigentümer, der einer baulichen Maßnahme nicht zustimmt, soll grundsätzlich frei bleiben von jeglichen Kosten.

Bundesregierung will Entscheidungsprozesse im WEG erleichtern

In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung zwar grundsätzlich die Absicht des Bundesrates, die Elektromobilität voranzubringen, hält aber den Gesetzentwurf für nicht geeignet, die weiteren praktischen Schwierigkeiten des Wohnungseigentumsgesetzes zu überwinden. Die Bundesregierung beabsichtige, weitergehende Vorschläge zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vorzulegen, die weit über die Vorschläge des Bundesrates hinausgingen.

Diese umfassenden Reformvorschläge seien mit dem thematisch begrenzten Gegenstand der Länderkammer nicht kompatibel. Es sei kaum möglich, einzelne Maßnahmen gesondert zu regeln in der Hoffnung, dass sich die Vorschriften später in eine Gesamtreform einpassen ließen. Die Bundesregierung warnt in ihrer Stellungnahme abschließend vor Rechtsunsicherheit. „Es sollte vermieden werden, dass durch die Vorlage nicht aufeinander abgestimmter Regelungsvorschläge das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger für dies so wichtigen Vorhaben gefährdet wird.“

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt die Stellungnahme der Bundesregierung.  Sie würde damit die gleichen Argumente anführen wie der VDIV. 

Thomas Engelbrecht

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