Gesetz über Berufszulassung ist verabschiedet

Bundestag verpflichtet Verwalter zu 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren

Immobilienverwalter und Immobilienmakler sind zukünftig zur beruflichen Weiterbildung verpflichtet. Und sie müssen Eigentümer und Kunden über absolvierte Fortbildungen informieren. Das sind die Kernbestimmung des jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes über Berufszugangsvoraussetzungen für Verwalter und Makler.

Alles halb so wild: Sachkundeprüfung kommt vorerst nicht. Foto: Fotolia/Coloures-Pic
Alles halb so wild: Sachkundeprüfung kommt vorerst nicht. Foto: Fotolia/Coloures-Pic

Die politischen Diskussionen und die parlamentarischen Beratungen haben sechs Jahre gedauert, jetzt hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz zur Einführung von Berufszugangsvoraussetzungen für gewerbliche Immobilienverwalter  und Immobilienmakler verabschiedet. Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien (WEG-Verwaltung und Mietverwaltung) wird damit eine Erlaubnispflicht nach Gewerbeordnung eingeführt. Bislang müssen sie den Start ihrer Tätigkeit lediglich bekanntgeben

Die Berufsvoraussetzungen im Einzelnen:

  • WEG- und Mietverwalter sowie Makler sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Sie müssen nachweisen, dass sie 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren absolviert haben.
  • Eigentümer und Kunden sind über die Qualifizierungen zu informieren, damit diese sich ein Bild von der fachlichen Kompetenz der Dienstleister machen können.
  • Weitere Voraussetzungen für die amtliche Erlaubnis zur Berufsausübung: eine Berufshaftpflichtversicherung und geordnete Vermögensverhältnisse.

Das Gesetz, das immerhin den Grundstein für ein einheitliches Berufsbild legt, könnte 2018 in Kraft treten, allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen. Die letzte Sitzung der Ländervertretung vor der parlamentarischen Sommerpause ist auf den 7. Juli 2017 terminiert.

Herausgekommen ist ein Reförmchen

Die Berufsverbände der Verwalter, DDIV und BVI, wollten eigentlich mehr. Insbesondere der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter setzt sich seit Jahren für die Einführung einer umfangreichen Sachkundeprüfung ein, die vor der IHK abzulegen wäre. Eine obligatorische Sachkundeprüfung sollte für Berufseinsteiger, nicht jedoch für schon tätige Immobilienverwalter gelten. Mit einer solchen „Alte-Hasen-Ausnahme“ hätten noch über Jahre 90 Prozent aller Verwalter ohne „Qualitätsprüfung“ ihren Beruf ausüben können. Das missfiel insbesondere der CSU in der parlamentarischen Beratung. Den Sachkundenachweis hatte das Bundeskabinett in einem ersten Gesetzentwurf im August 2016 beschlossen. In der Abschlussdebatte des Bundestages sprachen sich die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen dafür aus, den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode einzuführen. Der DDIV will sich ebenfalls weiterhin dafür einsetzen. Verbandsgeschäftsführer Martin Kaßler sagte zum Gesetzentwurf: „Ein Tag Weiterbildung pro Jahr wird weder der komplexen Tätigkeit des Verwaltens gerecht, noch wird damit der Verbraucherschutz von Millionen Eigentümern und Mietern signifikant erhöht“.

Auch der Verband privater Bauherren (VPB) kritisiert die Berufszulassungsregel als „absolut unzureichend, denn so können auch in Zukunft Laien ohne besondere Sachkunde weiter als Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter tätig werden“. Das sei inakzeptabel, weil die eigenen vier Wände für die meisten Verbraucher das Rückgrat ihres Vermögens und der Altersvorsorge bildeten.

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