Mit der aktuellen Novellierung der Trinkwasserverordnung sind Blei-Installationen ab 2013 auch im Bestand nicht mehr erlaubt, da es nicht möglich ist, mit Bleirohren die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Fachbetriebe des SHK-Handwerks beraten Besitzer von älteren Immobilien zu den möglichen Lösungen und ersetzen die alten Rohre fachgerecht gegen eine moderne Trinkwasseranlage.