Durchbruch bei der Erbschaftsteuer
7.11.2008
Zur Einigung beim Wohneigentum: Für erbende Witwer oder Witwen ist es nun unerheblich, wie groß und teuer die Immobilie ist. Für erbende Kinder vereinbarte die Koalition aber die Beschränkung, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreiten darf. Ist das Haus größer, müssen sie Erbschaftsteuer zahlen. Daneben können Ehegatten für ererbtes Geldvermögen einen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen, für Kinder sind es 400.000 Euro.
Weiter vereinbarten Union und SPD, dass Familienbetriebe ganz steuerfrei vererbt werden können, wenn sie zehn Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden. Die Lohnsumme muss aber über zehn Jahre gerechnet 1.000 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme im Ausgangsjahr erreichen, also praktisch konstant bleiben. Wird ein Unternehmen vom Erben nur sieben Jahre lang gehalten, müssen 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuert werden. Hier muss die Lohnsumme über sieben Jahre 650 Prozent betragen.
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