Einheimische von Touristen verdrängt?!
Mehr als ein Jahr später haben sich die Immobilienexperten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de) damit auseinandergesetzt, wie es eigentlich um das Verhältnis von Wohnungen, die als Ferienunterkünfte angeboten werden, und Räumlichkeiten für Wohnungssuchende bestellt ist.
Recherchiert wurde auf der Plattform Airbnb. Es wurde ermittelt wie viele Unterkünfte einem Reisenden in den Bezirken Kreuzberg, Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain in der Zeit vom 1. bis zum 8. März 2015 angeboten werden. Im Gegenzug wurde geprüft, wie viele Wohnungen ab einem Raum Wohnungssuchende auf Immobilienscout24 in den jeweiligen Bezirken finden.
In Berlin-Kreuzberg beispielsweise stehen Feriengästen mit 631 Unterkünften auf Airbnb 63 Prozent mehr Privatunterkünfte zur Verfügung, als es freie Mietwohnungen gibt (235).
Auch in anderen, besonders den angesagten Wohnbezirken wie Prenszlauer Berg oder Friedrichshain, übersteigt das Angebot an privaten Feriendomizilen das an Wohnraum bei weitem.
Überraschenderweise übersteigt im Szenekiez Mitte das Wohnungsangebot (596) die Anzahl der Airbnb-Unterkünfte (512). Allerdings bedeutet dies nicht, dass Mieter hier schnell und einfach fündig werden, denn allein die aufgerufenen Mieten schrecken bereits ab, sodass die Wohnungssuche für viele hier gar nicht zur Debatte steht.
Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH (kautionsfrei.de), sagt dazu: „Es ist natürlich sehr schön zu sehen, dass die deutsche Hauptstadt bei Touristen aus aller Welt so beliebt ist und es alternative Unterbringungsmöglichkeiten abseits von Hotels und Pensionen gibt. Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass die Menschen, die hier leben, den ganz besonderen Charme dieser Stadt ausmachen. Steigt das Angebot an vermittelten Privatunterkünften für Reisende und sinkt im Gegenzug das Wohnungsangebot, wird es immer schwerer, für die bereits hier lebenden und die jährlich zuziehenden knapp 50.000 Menschen ein Zuhause zu finden. Die Folge ist, dass die Vielfalt in der Innenstadt zugunsten der Touristen immer stärker abnimmt und die Berliner in die Randbezirke verdrängt werden.“
Von dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz haben sich die Politiker einiges versprochen, geändert hat sich seitdem jedoch kaum etwas. Schließlich gestattet das Gesetz es den Ämtern nicht, im Internet nach Ferienunterkünften zu recherchieren, wodurch ihnen im Prinzip keinerlei Kontrollmöglichkeiten gegeben sind.
Weitaus wirksamer könnte das Urteil vom Berliner Landgericht sein, das es Vermietern gestattet, ihren Mietern fristlos zu kündigen, wenn diese die Wohnung untervermieten und dies auch trotz Abmahnung nicht unterlassen (Landgericht Berlin, Beschluss vom 3. Februar 2015 67 T 29/15).










