Bis 2030 soll jede Wohnung an das Glasfaserkabel
Es gibt kaum ein politisches Großthema, das nicht direkt oder indirekt mit Forderungen an die Wohnungswirtschaft einhergeht: Sei es der Klimawandel mitsamt Energie- und Verkehrswende, Siedlungsdruck und Mietpreissteigerungen in den Ballungsräumen, Verbraucher- und Mieterschutz, Integration von Millionen Migranten oder die Aufholjagd bei der Digitalisierung und Innovationsfähigkeit Deutschlands – Vermieter und Verwalter sollen es richten. Gleichzeitig sieht sich die Wohnungswirtschaft mit den Folgen der Pandemie konfrontiert: Die Wohnung übernimmt neben ihrer vertrauten Rolle als privater Rückzugsort immer mehr auch die Funktion des Arbeitsplatzes. Der Anteil von Online-Stellenausschreibungen mit einer Option auf Homeoffice hat sich zwischen 2019 und 2021 auf zwölf Prozent mehr als verdreifacht. Dies geht aus einer gemeinsamen Untersuchung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) zusammen mit dem ifo-Institut hervor.
Eine lange Liste an Trends und Herausforderungen also, die alle etwas gemeinsam haben: Sie sind alle – direkt oder indirekt, mehr oder weniger offensichtlich – mit dem Thema Glasfaserausbau vernetzt. Der Glasfaseranschluss sorgt dank seiner nahezu unbegrenzten Kapazität dafür, dass der wachsende Bandbreitenhunger privater Haushalte nicht nur heute und morgen, sondern auch noch in Jahrzehnten gestillt werden kann. Eine nachhaltige Technologie also, zumal echte Glasfasernetze pro Bitrate bis zu siebzehnfach weniger Strom verbrauchen als Netze mit Vectoring- bzw. Super-Vectoring-Technologie. Der Glasfaseranschluss hat sogar das Potenzial, eine Renaissance des ländlichen Raums einzuläuten: ein starkes Netz ist die Basis für die Digitalisierung in Deutschland. Es reduziert den Siedlungsdruck auf die Städte und in der Folge auch die Verkehrsbelastung durch Pendlerströme. Gesellschaftliche Teilhabe und gleichwertige Lebensverhältnisse für Stadt und Land, arm und reich – das sind gern beschworene politische Forderungen, denen meist die Frage folgt: Wer soll das bezahlen?
Muss der Mieter die Zeche zahlen?
Der Gesetzgeber schafft mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Möglichkeit, die Kosten für die Installation eines Glasfasernetzes auf die Kaltmiete bzw. Nebenkosten umzulegen. Mieter- und Verbraucherschützer protestieren und warnen vor weiteren Kostenbelastungen – zumal sich auch steigende Energiepreise und Klimaabgaben unweigerlich auf die „zweite Miete“ niederschlagen werden. Auch vor diesem Hintergrund hat die letzte Bundesregierung der Umlagefähigkeit der Glasfaser-Baukosten enge Grenzen gesetzt: Lässt der Hausbesitzer das Netz auf eigene Kosten errichten, darf er monatlich maximal acht Prozent auf die Kaltmiete aufschlagen. Er ist dann verpflichtet, das Netz jedem Telekommunikationsanbieter, der den Zugang verlangt, kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Außerdem übernimmt er die Verantwortung für Betrieb und Entstörung des Netzes und aller darüber angebotenen Dienste. Überlässt er den Bau hingegen einem Netzbetreiber, ist eine Nebenkostenumlage möglich – jedoch nur bis 60 Euro pro Jahr und nur fünf, in Ausnahmen neun Jahre lang. Handelt es sich also um eine „Umlage 2.0“, also eine Art Nachfolger der Kabelgebühren? Keineswegs: Der Mieter wird nur für den Bau des Netzes zur Kasse gebeten; den Fernsehempfang muss er in jedem Fall gesondert bestellen und zusätzlich bezahlen. Ein verwickeltes Thema also, dem weder Hauseigentümer noch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aus dem Weg gehen sollten: Denn Mieter und Wohnungseigentümer werden einen Rechtsanspruch auf Glasfaseranschluss haben.
Den Glasfaserknoten durchschlagen
Die Telekom verspricht Eigentümern und Verwaltern, den Glasfaserknoten zu durchschlagen: Mit dem größten Infrastrukturprogramm ihrer Geschichte will sie bis 2030 in jede Wohnung einen Glasfaseranschluss legen – und gleichzeitig Mieter und Vermieter maximal entlasten. Rückt ein Bautrupp in einem Ausbaugebiet an, ist der Hausanschluss für den Eigentümer in einem bestimmten Zeitfenster kostenlos. Auf diese Weise reicht die Telekom die Kostenvorteile eines zügigen Ausbaus an die Hauseigentümer durch. Sollen direkt alle Wohnungen mit Glasfaser erschlossen werden, können die anfallenden Kosten mit maximal fünf Euro pro Monat auf fünf Jahre als sogenanntes Glasfaserbereitstellungentgelt an die Mieter weitergeleitet werden.
Für den Leitungsbau gibt es kein „Schema F“, sondern ein individuell abgestimmtes Konzept. Und: Die Telekom schaltet keine bestehenden Telefon-/DSL- oder Kabelnetze ab. Die Glasfaseranschlüsse der Telekom sind anbieteroffen; die Mieter können zukünftig darüber auch Dienste von Wettbewerbern nutzen. Überhaupt sucht die Telekom den Schulterschluss mit ihnen, um beim Glasfaserausbau Tempo zu machen. Auch davon profitiert die Wohnungswirtschaft, denn die Telekom verspricht Qualität, Zuverlässigkeit und Stabilität für Generationen. Kapriolen, die die Branche vom Kabelfernsehen kennt, sind mit der Telekom nicht zu befürchten.
Vor diesem Hintergrund bietet die Telekom an, auch den Betrieb bestehender Kabelfernsehnetze zu übernehmen: Die TKG-Novelle gewährt Hauseigentümern jetzt ein Sonderkündigungsrecht ihres Kabel-Gestattungsvertrags. Die Telekom lockt mit attraktiven Konditionen für Mieter, dem größten Fremdsprachenprogramm im Free-TV und der besten Internet-Performance im Markt – bei preisgekröntem Kundenservice. Alles auf freiwilliger Basis, versteht sich.
Gute Gründe, sich mit dem Geschäftsbereich Wohnungswirtschaft der Telekom in Verbindung zu setzen. Vermieter und Verwalter finden hier nicht nur Rat und Tat zu den Themen Kabel- und Glasfaseranschluss: Auch bei der Digitalisierung der Verwaltung, Telemetrie und Ladestationen für Elektroautos bietet die Telekom der Wohnungswirtschaft Lösungen an.
Telekom Deutschland GmbH
Redaktion (allg.)


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