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Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED)

Jetzt installierte Messgeräte müssen fernauslesbar sein

Die Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Deutschland steht kurz bevor. Welche Pflichten, aber auch welche Chancen daraus für die Wohnungswirtschaft erwachsen, erklärt Thomas Kode, Abteilungsleiter „Digitale Lösungen, Beratung & Entwicklung“ bei der KALORIMETA GmbH, im Interview.
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Kalo digitalisiert und vernetzt deutschlandweit Gebäudeinfrastruktur für mehr Wohnraumqualität und Effizienz. Bild: Kalorimeta GmbH
Kalo digitalisiert und vernetzt deutschlandweit Gebäudeinfrastruktur für mehr Wohnraumqualität und Effizienz. Bild: Kalorimeta GmbH

Greta Thunberg und die Fridays-for-Future-Bewegung haben dem Thema Klimaschutz eine lautstarke Stimme gegeben und eine nie dagewesene Aufmerksamkeit beschert. Weit weniger lautstark ging es zu, als die EU-Staaten im Dezember 2018 die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft setzten – Treiber und Ziel war aber auch hier der Klimaschutz. In Kürze wird die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Damit kommen auf die Wohnungswirtschaft eine wichtige Aufgabe in Sachen Klimaschutz und eine Reihe von Verpflichtungen zu. Mit der Neuerung gehen aber auch Chancen für Wohnungseigentümer einher.

Ziel der EED ist es, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 Prozent zu senken. Dies kann nur funktionieren, wenn alle Beteiligten mitmachen: Messdienstleister müssen entsprechende Geräte und digitale Prozesse vorhalten, die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft muss rechtzeitig handeln und die Bewohner müssen die neuen Möglichkeiten nutzen und ihr Verbrauchsverhalten – wenn nötig – ändern. Ist es doch eines der Hauptziele der EED, die Bürgerinnen und Bürger zum Energiesparen zu motivieren. Im Rahmen der sogenannten „unterjährigen Verbrauchsinformation“ sollen diese künftig regelmäßig über ihren heimischen Energie- und Wasserverbrauch informiert werden (siehe Grafik oben).

Für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bedeutet dies, dass sie in Liegenschaften bei Neuausstattung oder Umrüstungen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installieren darf. Als Stichtag dafür hat die EU den 25. Oktober 2020 vorgesehen. Aller Voraussicht nach wird dieser jedoch nicht eingehalten werden, da die Umsetzung in nationales Recht, im Rahmen der Heizkostenverordnung, aktuell auf sich warten lässt. In der Branche wird aber erwartet, dass die Politik die EED spätestens Anfang 2021 in deutsches Recht umgesetzt haben wird.

Schon jetzt sollte man nur noch fernauslesbare Messtechnik installieren.

Nicht verschiebbar ist allerdings die finale Deadline, zu der alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein müssen: 1. Januar 2027. Und genau deshalb heißt es jetzt handeln: Denn, wer aktuell noch Mess- und Erfassungstechnik installiert, die nicht fernauslesbar ist, muss spätestens Ende 2026 nachrüsten oder austauschen. Aufgrund der unterschiedlichen Fristen bzw. Lebensdauer der Geräte (siehe Grafik) würde dies zu einem doppelten Installationsaufwand, zu einem finanziellen Verlust sowie zu einem frühzeitigen Ausbau funktionstüchtiger Geräte führen.

Kalo bietet Immobilienverwaltern und Wohnungsunternehmen eine ausgereifte digitale Geräteinfrastruktur, mit der die Anforderungen der EED mehr als erfüllt werden. Hand in Hand mit den Verbrauchern kann so die Energiewende vorangebracht werden.

DREI Fragen an Thomas Kode

1 Die EED bringt neue Pflichten, die die Wohnungswirtschaft erfüllen muss. Aber stecken darin auch Vorteile? Und was ist für Verwalter und Wohnungs-unternehmen besonders interessant? Vorteile bietet die EED einige, zum Beispiel eine schnellere und zuverlässigere Heizkostenabrechnung, weil Ablesedaten künftig vollautomatisch und sicher per Mobilfunk- und Breitbandtechnologie eingespielt und damit Übertragungsfehler vermieden werden. Daneben erspart die Fernauslesung die aufwendige Terminkoordination mit den Wohnungsnutzern, da der Ablesetermin vor Ort entfällt. Auch der Bewohner wird sich freuen, keinen Urlaubstag mehr für die Ablesung opfern zu müssen. Nicht zuletzt ebnet die Fernauslesung auch den Weg in die Verknüpfung von Smart- und Submetering.Die klassische Fernauslesetechnologie eines Messdienstunternehmens sendet per Mobilfunk-Gateway Ablesedaten des Submeterings an das jeweilige Rechenzentrum. Kalo denkt weiter und ist in der Lage, Verwalter und Wohnungsunternehmen zukunftsgerichtet zu unterstützen. So können mit dem Einbau eines Smart Meter Gateways nicht nur unterverteilende Messgeräte wie Heizkostenverteiler, sondern auch Stromzähler mit abgelesen werden, sodass eine doppelte Infrastruktur in der Liegenschaft vermieden und die Verbrauchsmessung im Gebäude effizienter wird. Darüber hinaus legt das Smart Meter Gateway die Grundlage für künftige Anwendungen im Bereich Smart Building. 2 Welche Kalo-Lösungen empfehlen Sie und warum? Die Fernauslesung von Messgeräten wird mit Umsetzung der EED alternativlos. Verwalter und Wohnungsunternehmen sollten bei anstehenden Messgerätewechseln weitsichtig handeln und bereits jetzt in die Fernauslesung investieren. Vorab stehen professionelle Berater der Firma Kalo gerne für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Ob im Zuge dessen auch ein Smart Meter Gateway zum Einsatz kommen soll, besprechen wir gerne anhand der individuellen Anforderungen. 3 Ziel der EED ist es, den Wohnungsnutzer zu einem ressourcenschonenden Verbrauchs-verhalten zu motivieren. Dies soll durch eine unterjährige Verbrauchsinformation erreicht werden. Welche Lösungen und Angebote hält Kalo hier bereit? Unser Lösungsangebot enthält verschiedene Möglichkeiten, wie der Bewohner seine unterjährige Verbrauchsinformation abrufen kann. Er kann wählen, ob er sich diese Daten über ein Webportal anzeigen lässt oder über die eigens entwickelte Visualisierungs-App ‚kaloHOME‘ bequem auf dem eigenen Mobilgerät. Nach Erhalt der Zugangsdaten ist der Wohnungsnutzer so in der Lage, unterjährig das eigene Verbrauchsverhalten zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Zusätzliche Motivation liefern die von Kalo zur Verfügung gestellten Verbrauchshinweise, anonymisierte Verbrauchswerte vergleichbarer Wohnungen und alltagstaugliche Energiespartipps.

Für Immobilienanbieter, die ihren Mietern eigene Plattformen oder Apps zur Verfügung stellen, können wir die unterjährige Verbrauchsinformation auch mittels digitaler Schnittstelle einbinden.

KALORIMETA Gmbh

Heidenkampsweg 40

20097 Hamburg

Tel.: 040 23775-0

Fax: 040 23775-555

info@kalo.de · www.kalo.de

Die Komplettlösung heißt kaloBLUE

kaloBLUE ist die zukunftsfähige Komplettlösung, die Immobilienverwalter und Wohnungsunternehmen in die digitale Zukunft begleitet. Mit den drei Bausteinen, bestehend aus einer vernetzten Infrastruktur, einer digitalen Plattform und intelligenten Anwendungen, können sämtliche Liegenschaften effizient und klimaintelligent verwaltet werden: von der Installation modernster Gerätetechnik über die rechtssichere und schnelle Abrechnung bis hin zu neuen digitalen Lösungen. Über unser Kalo-Kundenportal können Immobilienprofis jederzeit schnell, bequem und sicher die Daten für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung aufgeben, Abrechnungsunterlagen herunterladen, Nutzerdaten aktualisieren, den Wartungsstatus von Rauchwarnmeldern abrufen, Legionellen-Untersuchungen nachverfolgen und Laborbefunde einsehen sowie Verbrauchsanalysen anzeigen lassen.

Dank automatisierter Prozesse sind Abrechnungen so noch schneller verfügbar, das handschriftliche Ausfüllen von Formularen entfällt ebenso wie das Porto für den Formularversand und vieles mehr.

Redaktion (allg.)

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Artikel Jetzt installierte Messgeräte müssen fernauslesbar sein
Seite 32 bis 33
28.1.2022
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