Hydraulischer Abgleich

75 Prozent der Verwalter schaffen das nicht

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 Bild: Techem/ Andreas Böttcher
Bild: Techem/ Andreas Böttcher

Bis Ende September 2023 muss ein hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen in größeren Wohnhäusern durchgeführt werden. Weniger als ein Viertel der Hausverwaltungen ist in der Lage, diese gesetzliche Vorgabe zu erfüllen.

Angesichts der befürchteten Gasmangellage im Zuge des Krieges gegen die Ukraine erließ die Bundesregierung im Herbst 2022 ein Maßnahmenpaket zur mittelfristigen Sicherung der Energieversorgung. Eine Vorschrift des Pakets: Seit dem 1. Oktober 2022 ist der hydraulische Abgleich Pflicht in Gebäuden mit Gaszentralheizung mit mindestens sechs Wohneinheiten bzw. mindestens 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche.

Wie das diesjährige Branchenbarometer des VIDV Deutschland nun zeigt, können 75 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen die Frist für den hydraulischen Abgleich nicht einhalten, die Ende September ausläuft. Nach Angaben von VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler erzeuge der hydraulische Abgleich einen erheblichen Mehraufwand für Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die notwendige Beschlussfassung zu der kostenintensiven Maßnahme ist mit der Angebotseinholung und Durchführung der Eigentümerversammlung aufwendig vorzubereiten. Verwaltungsunternehmen sowie ausführende Handwerksbetriebe kämpften zudem mit dem Fachkräftemangel bei gleichzeitig durch die Regelung steigendem Auftragsvolumen. „Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an vorzunehmenden hydraulischen Abgleichen in den Wohngebäuden ist der Gesetzgeber gefordert, kurzfristig nachzubessern. Die Politik sollte die Realität im Blick haben. Das gilt für kleine wie große Gesetzesvorhaben. Wir fordern daher eine Verlängerung der Frist um ein Jahr“, so Martin Kaßler.

Insgesamt seien im Jahr 2021 in Deutschland rund 6,5 Millionen Gasheizungen in Betrieb gewesen. Durch eine Optimierung der Heizanlage könne der Energieverbrauch eines Gebäudes zwar um bis zu 15 Prozent sinken, einer Studie des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) zufolge wiesen allerdings 85 Prozent der Wohngebäude im Jahr 2018 keinen hydraulischen Abgleich auf. Der Abgleich zur Heizungsoptimierung sei ein sehr kostenaufwendiger technischer Vorgang. Dabei sei fraglich ist, ob dieser in jedem Bestandsgebäude tatsächlich zielführend ist. Je nach Größe einer Immobilie sei mit Kosten von 500 bis 1.000 Euro pro Einheit zu rechnen. (Red.)

Redaktion (allg.)

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Artikel 75 Prozent der Verwalter schaffen das nicht
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