Selten haben die Interessenverbände der Immobilienwirtschaft so zeitgleich, zahlreich und synchron zu einem Thema Stellung bezogen. Der ZIA Zentrale Immobilien-Ausschuss, der GdW Gesamtverband der Wohnungswirtschaft sowie dessen Regionalverbände vdw Südwest, vdw Bayern und vdw Niedersachsen Bremen warnen davor, dass Millionen Mieterhaushalte demnächst deutlich höhere Gebühren für den Breitbandkabelanschluss und damit für den Fernsehempfang und den Internetanschluss zu zahlen hätten. Die Verbände sehen ein soziales Problem heraufziehen, weil 12,5 Millionen Menschen in Mietwohnungen schlimmstenfalls von Informationen und damit von der gesellschaftlichen Teilhabe abgeschnitten werden könnten. Was ist da los?
Nach den Vorgaben der Europäischen Union müssen die Mitgliedsstaaten das Telekommunikationsrecht vollständig neu ordnen. Die EU strebt unter anderem weniger Regulierungen beim Glasfaseranschluss an. In Deutschland soll das im Rahmen einer großen Novelle des Telekommunikationsgesetzes geschehen. Im Zuge dieser Novelle wird auch über eine Änderung der Betriebskostenverordnung diskutiert. Nach § 2 Ziffer 15b BetrKV können Eigentümer bislang die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze sichern und die Kosten der Kabelnetzbetreiber als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. In der Umlagefähigkeit sehen DSL-Anbieter wie die Deutsche Telekom eine Wettbewerbsverzerrung. Das Bundeswirtschaftsministerium drängt auf eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten der Breitbandnetze für Mietwohnungen. Die Stärkung des Wettbewerbs unter den Kabelnetzbetreibern soll mehr Kapital freisetzen für den schnelleren Ausbau von leistungsfähigen Glasfasernetzen.
Die Verbände der Wohnungswirtschaft fürchten, dass die Kabelgebühren – entgegen den Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums – für Millionen Mieterhaushalte steigen werden. Eine Änderung der Betriebskostenverordnung hätte besonders für finanziell schwächer ausgestattete Haushalte gravierende Folgen. Denn für die ärmeren Haushalte übernimmt das Sozialamt die Kosten für den TV-Anschluss. Entfiele die Umlagefähigkeit, müssten solche Mieter den TV-Anschluss künftig selbst zahlen. Sowohl sozialpolitisch als auch mit Blick auf den Informationsbedarf der Bevölkerung wäre dies aus Sicht der Verbände nicht hinnehmbar. Diese Menschen würden durch die angedachte Änderung der Betriebskostenverordnung erheblich benachteiligt. Eine Umstellung auf Einzelverträge würde zu deutlich höheren Kosten von bis zu 200 Euro pro Jahr führen.
Die bisherige Umlagefähigkeit der Kabelgebühren schaffe eine sehr kostengünstige TV-Versorgung für mehr als ein Viertel der deutschen Haushalte. Das System der Umlagefähigkeit sorge für ausreichend Wettbewerb im Zuge der Ausschreibungsverfahren von Wohnungsunternehmen zwischen zahlreichen Kabelanbietern. Diese Ausschreibungen mündeten in Sammelverträge mit deutlich günstigeren Preisen für Mieter als Einzelverträge.
EU-weit müssen die neuen Telekommunikationsrichtlinie bis zum 20. Dezember 2020 umgesetzt werden. Das letzte Wort ist hier hoffentlich noch nicht gesprochen.
Thomas Engelbrecht

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